HVD für Freispruch „erster Klasse“

BERLIN. (HVD) Die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ wird am

morgigen 6. März auf Antrag des Bundesfamilienministeriums zu entscheiden haben, ob das Buch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ indiziert wird. Die Hauptvorwürfe sind Antisemitismus und Verächtlichmachung der drei großen Weltreligionen. Dieses Gremium setzt sich unter anderem aus Vertretern der Kirchen, der Jugendhilfe und Autoren zusammen. Ihm gehören keine dezidierten Vertreter von nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften an. Die Angegriffenen haben inzwischen eine umfängliche Verteidigungsschrift öffentlich gemacht und es findet eine rege Debatte in den Medien statt.

Zu dem morgen anstehenden Indizierungsverfahren erklärte heute der Bundesvorsitzende des HVD, Dr. Horst Groschopp:

„Wir bezweifeln nicht die Berechtigung einer Überprüfung. Aber die umfängliche öffentliche Debatte konnte die Vorwürfe aus dem Familienministerium in keiner Weise erhärten. Im Gegenteil, Stimmen der Vernunft aus allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften raten von einer Indizierung ab. Auch wir meinen, dass die Frage des Geschmacks nicht mit der hier anstehenden wichtigen Frage der Indizierung als jugendgefährdend vermischt werden darf.

Man kann durchaus unterschiedlicher Ansicht darüber sein, ob hier in überzogener Weise allgemeine Religionskritik geübt wird. Das Buch verfolgt aber ganz offensichtlich das Ziel, insbesondere die gewalttätigen und negativen Seiten der Religionen in den Vordergrund zu rücken. Das ist legitim, zumal von dortiger Seite nicht abgestritten werden kann, dass diese Aspekte der jeweiligen Religion immanent sind.

Wir haben durchaus einige Zweifel, ob das Buch bei Kindern und Jugendlichen wie gewollt ankommt. Kinder verstehen Satire erst in einem bestimmten Alter. Dies hat dazu geführt, dass der HVD das Buch in den von ihm geleiteten Kindertagesstätten und im Lebenskundeunterricht nicht empfiehlt.

Es steht aber selbstverständlich allen Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten frei, ihren Kindern das Buch nahe zu bringen. Das liegt in deren Verantwortung. Die Mitglieder der Bundesprüfstelle sollten sich hier nicht zu Volkserziehern machen lassen.

Eine Jugendgefährdung im Sinne des Gesetzes und eine Kindeswohlgefährdung sieht der HVD nicht. Die Meinungs- und Kunstfreiheit gerade in Religions- und Weltanschauungsfragen ist in unserem säkularen und pluralistischen Staat ein hohes Gut. Deshalb sprechen wir uns gegen den Indizierungsantrag aus.

Zugleich meinen wir, dass es an der Zeit ist, über die Erziehung unmündiger Kinder in ’Ehrfurcht vor Gott’ in einigen Länder-Schulverfassungen ernsthaft nachzudenken. Auch ist endlich die Frage politisch aufzuwerfen, wann, wo und wie Kinder etwas über Atheismus und Humanismus lernen können – und zwar authentisch!“