Humanistische Union kritisiert Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Krankenschwestern sollen über Kopfbedeckung selbst entscheiden
BERLIN. (hpd) Mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. 5 AZR 611/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus untersagt, ein Kopftuch zu tragen und damit das kirchliche Sonderarbeitsrecht bestätigt.