Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) hatten Gläubiger geklagt, deren Schuldner der Russisch Orthodoxe Kirche einen großen Betrag gespendet hat. Diese Spende in Höhe von 33.000 Euro wollten die Gläubiger zur Begleichung der Schuld heranziehen.
Das OLG München entschied, dass "Spenden an eine Kirche, die sich ausschließlich aus milden Gaben finanziert, sakrosankt sind" - also nicht zurückgeben werden müssen. "Das Gericht forderte den Insolvenzverwalter auf, seine Klage zurückzunehmen. Andernfalls wird der Senat Mitte Juli das Urteil verkünden."