Gerichtsurteil

US-Knast: Auch ohne Gott auf Bewährung

Gebete und Gottvertrauen sind in den USA zentrale Elemente bei einigen Programmen zum Suchtausstieg. In manchen Fällen müssen Strafgefangene ein solches Programm absolvieren, damit ihre Haft auf Bewährung ausgesetzt wird. Doch im Fall eines atheistischen Häftlings ist diese Auflage nicht zulässig, wie jetzt ein Gericht in West Virginia entschied.

Symbolbild

Kein Hijab auf dem Fussballrasen

Der französische Fußballverband hatte das Tragen religiöser Symbole während Spielen verboten. Damit sollte der Laizismus gewährleistet und Unstimmigkeiten wegen unterschiedlicher Religionen ausgeschlossen werden. Damit stellte sich der französische Verband gegen den Weltfußballverband. Nach einer Klage Hijab-tragender Spielerinnen jedoch erhielt der französische Verband die Unterstützung des Obersten Verwaltungsgerichts. Er darf das Tragen religiöser Symbole weiterhin verbieten.

Demonstration vor dem SCOTUS

Dieses Haus bedient keine Homosexuellen

Mit dem Fall "303 Creative LLC v. Elenis" hat der Supreme Court of the United States (SCOTUS) kurz vor der Sommerpause noch einmal für entsetztes Staunen gesorgt. Angehörige sogenannter "expressiver Berufe" – wen genau das umfasst ließ der SCOTUS unglücklicherweise unbezeichnet – dürfen künftig offen Menschen diskriminieren, deren Lebensweise ihren eigenen religiösen Überzeugungen widerspricht. Fehlgeleiteter hätte dieses Urteil kaum sein können: Ein Kommentar.

Die Kirche hört die Signale nicht

Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.

300.000 Euro für Missbrauchsopfer

Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.

Evidenzlose Gesundheitsversprechen in die Schranken gewiesen

Die Verbraucherzentrale NRW hatte vor Gericht Erfolg: Die Gesundheitsversprechen im Zusammenhang mit einer Bettauflage von "Samina Deutschland" sind unzulässig. Das Landgericht Kempten (Allgäu) untersagte nun entsprechende Online-Werbung. Das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" hatte den Hersteller bereits im Oktober 2021 wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt. In drei Jahren hat das Projektteam insgesamt rund 40 Anbieter wegen Rechtsverstößen bei Produktwerbung abgemahnt, darunter bekannte Unternehmen wie DrSmile, Liebscher & Bracht, Stada, Medice und More Nutrition. Dringend nötig sei mehr Verbraucherschutz im Internet.

In Schweden darf man wieder Korane verbrennen

In Schweden ist es wieder erlaubt, öffentlich Exemplare des Korans zu verbrennen. Das entschied ein Stockholmer Verwaltungsgericht und kippte damit ein Verbot der Polizei. Die beiden Antragsteller hatten mit ihren Aktionen ganz unterschiedliche Ziele verfolgt. Während einer von ihnen die Verbrennung als Islamkritik verstand, ging es dem zweiten darum, den Konflikt zwischen Schweden und der Türkei zu schüren, um den NATO-Beitritt des skandinavischen Landes zu verhindern. Für die Aufnahme in das Verteidigungsbündnis ist das Land auf die Zustimmung der Türkei angewiesen.

Petersplatz

Italien: Vatikan soll endlich seine Immobiliensteuern zahlen

Der Immobilienbesitz der katholischen Kirche ist groß in Rom. Er umfasst nicht nur unkommerziell genutzte Immobilien wie Gebetshäuser. Trotzdem zahlt die Kirche ungern Steuern darauf. Seit über einem Jahrzehnt versucht die Europäische Kommission, Italien dazu zu bewegen, Steuern vom Vatikan einzutreiben. Die jeweiligen Regierungen haben bisher keinen großen Einsatz gezeigt, dem Folge zu leisten. Die aktuelle Ministerpräsidentin Meloni traf sich im Januar mit dem Papst. Ein Fahrplan zum Steuereinzug scheint daraus nicht hervorgegangen zu sein.

Stuttgart

Stuttgart lenkt in letzter Minute ein

Seit 2018 beantragt die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsgesetz für Karfreitagsveranstaltungen. Zweimal hat das Verwaltungsgericht zu ihren Gunsten entschieden. Die Stadt musste akzeptieren, dass nicht-christliche Veranstaltungen genehmigt werden müssen und dass Filme gezeigt werden dürfen – auch wenn sie keine Feiertagsfreigabe haben.