Italien: Vatikan soll endlich seine Immobiliensteuern zahlen

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Das Zentrum des Katholizismus: Der Petersplatz in Rom
Petersplatz

Der Immobilienbesitz der katholischen Kirche ist groß in Rom. Er umfasst nicht nur unkommerziell genutzte Immobilien wie Gebetshäuser. Trotzdem zahlt die Kirche ungern Steuern darauf. Seit über einem Jahrzehnt versucht die Europäische Kommission, Italien dazu zu bewegen, Steuern vom Vatikan einzutreiben. Die jeweiligen Regierungen haben bisher keinen großen Einsatz gezeigt, dem Folge zu leisten. Die aktuelle Ministerpräsidentin Meloni traf sich im Januar mit dem Papst. Ein Fahrplan zum Steuereinzug scheint daraus nicht hervorgegangen zu sein.

Von den 1990er Jahren bis zum Beginn der 2010er Jahre wurden in Italien mittels L'imposta comunale sugli immobili (Kommunale Grundsteuer) Steuern auf Immobilien und Grundstücke erhoben. Von dieser Steuer befreit waren Immobilien, die den Bereichen Sozialfürsorge, soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Beherbergung, Kultur, Erholung, Sport und Religion dienten. Im Wesentlichen wurden so die meisten kirchlichen Immobilien von der Steuer befreit.

Für einige war diese Behandlung der Kirchenimmobilien nicht mit den EU-Beihilferegelungen zu vereinbaren. 2010 eröffnete die Europäische Kommission deshalb ein Untersuchungsverfahren. Italien änderte daraufhin seine Gesetzgebung, sodass mit dem 1. Januar 2012 die neue kommunale Grundsteuer Imposta Municipale Propria in Kraft trat. Diese sah nur noch eine Steuerausnahme für kirchliche Immobilien vor, wenn diese nicht kommerziell zur Bildung und Beherbergung genutzt wurden. Daraufhin stellte die EU-Kommission ihre Untersuchung ein und erließ Italien die Nachforderung von Grundsteuer für die Jahre 2006 bis 2011. Italien hatte erklärt, dass durch die unvollständige Datenlage eine Steuernachforderung unmöglich sei. Erstaunlich, bei einem bereits in 2011 geschätzten Steuereinnahmeverlust von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.

Die Montessori-Schule Scuola Elementare Maria Montessori Srl und Pietro Ferracci, Eigentümer einer Frühstückspension mit zwei Zimmern, wollten die noch vorhandenen Ausnahmen ihrer kirchlichen Konkurrenz nicht dulden und klagten 2016. Ende 2018 urteilte die Große Kammer des Gerichtshofes der Europäischen Union schließlich und kassierte die Entscheidung von 2012 teilweise. Italien sollte Steuern nachfordern. Da dies nicht geschah, hat die Europäische Kommission nun in einem neuen Beschluss die italienische Regierung zum Handeln aufgefordert. Dabei solle Italien auch auf neu eingereichte Grundsteuererklärungen und Selbstauskünfte setzen, um an fehlende Daten zum Eigentum zu gelangen.

Dass die katholische Kirche von selbst tätig wird, ihre Immobilien genau deklariert und womöglich Milliarden Euro an Steuern nachzahlt, ist nicht zu erwarten. Ob die Regierung unter der postfaschistischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die den Papst im Januar zu einem Gespräch traf, den Beschluss umsetzen wird, scheint eher fraglich.

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