Zahlungen mit Ewigkeitswert?
KIEL. (hpd) Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat in seinem Ergebnisbericht 2010 auch geprüft, ob und wie seine Bemerkungen von 2007 umgesetzt worden sind. Unter der Überschrift: „Staatsleistungen an die Kirchen - Zahlungen mit Ewigkeitswert?“ wird festgestellt: „Die Staatsleistungen an die Nordelbische Kirche sind nicht gekürzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Staatsleistungen muss geändert werden.“