Bundesverfassungsgericht

§217 StGB verfassungswidrig

HVD begrüßt BVerfG-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.

ÖGHL begrüßt Entscheidung des dt. Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.

Demonstration des Einsatzes von Pfefferspray bei einem Sicherheitstraining

Gericht stuft Plastikfolie zum Schutz vor Pfefferspray als Waffe ein – Aktivist legt Verfassungsbeschwerde ein

Pfefferspray: Im Krieg verboten, im Polizeieinsatz erlaubt

Kann eine bei einer Demonstration auf dem Kopf getragene, transparente Plastikfolie eine verbotene Waffe sein? Ein Aktivist möchte, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird und hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Bundesverfassungsgericht muss Anspruch auf Abgabe von Natriumpentobarbital zur Selbsttötung prüfen

Karlsruhe muss zur Sterbehilfe entscheiden

Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Meilenstein in deutscher Rechtsgeschichte

Gequälte Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde

Gegen die Praxis der betäubungslosen Kastration bei Ferkeln hat die Tierrechtsorganisation PETA heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Besondere daran: Die Beschwerde erfolgt im Namen der männlichen Ferkel. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte treten Tiere so selbst als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht auf.