Gesundheit

Vor dem Kanzleramt

Sterbehilfe, Gesetze und ein noch nicht beendeter Kampf

In diesem Jahr feiert der Humanistische Pressedienst (hpd) sein 20-jähriges Jubiläum. Die Redaktion möchte diese Zeit Revue passieren lassen und jeden Monat auf einen Artikel oder ein Thema hinweisen, der beziehungsweise das die Gesellschaft mitverändert hat. So begleitet unter anderem auch das Thema „Sterbehilfe“ den hpd seit seiner Gründung.

Krankenwagen

BSG-Urteil zur Notfallhonorierung: Kulminationspunkt für die Probleme des Gesundheitssystems?

Manchmal kreuzen sich zu einem Thema bislang unverbundene Linien. Nicht zufällig, sondern weil ein System an einen Punkt gelangt ist, an dem seine inneren Widersprüche nicht mehr kaschiert werden können. In diesen Wochen erleben wir einen solchen Moment im deutschen Gesundheitswesen. Die politische Rhetorik, die juristische Praxis und die strukturelle Realität geraten in eine Konstellation, die nicht mehr als gewöhnliche Reformphase missverstanden werden kann. Sie markiert eine Kippbewegung.

Generationen

Welttag der Suizidprävention zur Verhinderung von Selbsttötungen

Zum heutigen Welttag der Suizidprävention wird wieder die weitestgehende Verhinderung von Suiziden propagiert. Die nationale Kampagne verfolgt traditionsgemäß ausschließlich das Ziel, ein „Zeichen für das Leben“ zu setzen. Dabei sollte es in Deutschland verfassungsgemäß längst integrative Ansätze geben: Eine verantwortliche Hilfe zum wohlüberlegten Suizid muss einhergehen mit dem Schutz vor einer Selbstgefährdung von Menschen in akuter Krise, die nicht einsichts- und entscheidungsfähig wären.

CDC

Wenn die Evidenz nicht widerlegt werden kann, wird die Institution delegitimiert, die sie formuliert

Als im Juni die politisch erzwungene Reduktion des US‑Impfkalenders und das anschließende Gerichtsurteil die Autorität der U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC) erschütterten, war klar, dass die amerikanische Impfpolitik in eine neue Phase eingetreten war. Die Frage war, wie die Behörde selbst darauf reagieren würde. Viele hatten gehofft, die neue Direktorin Erica Schwartz könne zumindest intern ein Gegengewicht bilden.

Blut-Test

Der Pränataltest auf Trisomie 21 im Meinungsstreit

Immer wieder brechen Kontroversen auf, inwieweit es zulässig sein soll, dass Frauen die Schwangerschaft abbrechen, nachdem mithilfe vorgeburtlicher Diagnostik Behinderungen des Fetus festgestellt worden sind. Besonders strittig ist das bei Trisomie 21. Die Einwände gegen solche Abbrüche lassen sich jedoch entkräften. Genauer betrachtet stellen sie keine Diskriminierung von Menschen dar, die mit Behinderungen geboren worden sind. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren zu respektieren und sie bei ihrer persönlichen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Skeptisch blickende Frau

Das Geschäft mit der „verunreinigten“ Frau

Die Vorstellung, frühere Sexualpartner würden eine Frau dauerhaft prägen, gilt in der modernen Genetik seit über hundert Jahren als widerlegt. Dennoch wird heute im deutschsprachigen Raum mit der Telegonie und ihrer angeblichen „Löschung“ gegen Bezahlung geworben. Eine Recherche über eine pseudowissenschaftliche Lehre, die ein esoterisches Geschäftsmodell mit hoher ideologischer Anschlussfähigkeit geworden ist.

Ältere Frau mit Laptop telefoniert

Ein Dokument, das Leben und Sterben leichter und sicherer macht

Die Frage, wie wir am Ende unseres Lebens behandelt werden möchten, beschäftigt viele – doch nur wenige setzen sich aktiv damit auseinander. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg hat mit seinem neuen Fragebogen zur Erstellung einer Patientenverfügung ein Werkzeug geschaffen, das nicht nur rechtssicher ist, sondern auch menschlich, klar und alltagstauglich.

Apotheke

Homöopathie und Anthroposophie: Warum es nicht ausreicht, die Erstattungsmöglichkeit aus dem SGB V zu streichen

Die politische Entscheidung, homöopathische und anthroposophische Leistungen aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, wird vielerorts als ein längst überfälliger Schritt gesehen. Doch dieser Schritt greift nur an der Oberfläche. Die strukturelle Fehlstelle liegt nicht in den nun fallenden Sonderregeln des SGB V, sondern in der Arzneimitteleigenschaft der sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“ nach dem Arzneimittelgesetz von 1978.