Selbstbestimmung

Symbolbild

Legislative Arbeitsverweigerung

Welche Anforderungen müsste ein Gesetz erfüllen, um in Streitfragen rund um eine Änderung des Geschlechtseintrags tatsächlich Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herzustellen? Zahlreiche Streitfälle zeigen, dass das Selbstbestimmungsgesetz zentrale Folgefragen zu Hausrecht, Diskriminierung und den Wirkungen des Personenstands weitgehend offenlässt und damit erhebliche Rechtsunsicherheiten erzeugt.

Autonomie voraussetzen, nicht prüfen

Ende Mai haben Mediziner, Juristen und Ethikerinnen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) einen Aufruf veröffentlicht, der Vorschläge zur Regelung der Suizidhilfe in Deutschland unterbreitet. Die Schatzmeisterin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Ulla Bonnekoh hat hierauf eine Replik verfasst, die vom Präsidenten der DGHS Robert Roßbruch, der Juristin und ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier sowie dem Philosophen und Vorsitzenden der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon mitgetragen wird.

Notausgang

Mobilmachung von Psychiatrie-, Hospiz- und Palliativ-Funktionär:innen

Im Gastbeitrag eines Premium-Forum der FAZ treten Expert:innen verschiedener Fachrichtungen für eine liberale Regelung der Suizidhilfe ein, darunter auch die Autorin dieses Textes. Dies hat eine harsche Replik von renommierten Psychiatrie-Vertreter:innen hervorgerufen. Sie erheben den Vorwurf: Wer vor allem das verfassungsmäßige Persönlichkeits- und Freiheitsrecht sähe, verkenne die existenziellen Krisen dahinter und die große Gefahr normal werdender Selbsttötungen. Unterstützung kommt von Palliativ- und Hospizfunktionär:innen.

Ein Gesicht – verschiedene Phänotypen

Von Fremd- zu Selbstbestimmung

Wer sich zum Thema "Transgeschlechtlichkeit" äußert, betritt vermintes Gebiet. Das Netz ist voll mit "woken" und "anti-woken" Reaktionen auf das "Selbstbestimmungsgesetz" (SBGG), das seit 2024 eine niedrigschwellige Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht. Dass man sich diesem Streitthema auch ohne ideologische Scheuklappen nähern kann, zeigt eine Stellungnahme, die jetzt von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) veröffentlicht wurde.

Noelias Kampf um das Recht zu sterben

Noelia Castillo wollte sterben. Spanien hat ihr das Recht dazu eindeutig bestätigt. Trotzdem dauerte es fast zwei Jahre, bis sie es in Anspruch nehmen durfte – weil ihr Vater, unterstützt von einer religiösen Anwaltsorganisation, alles daran setzte, ihren Willen zu brechen.

"Am Lebensende – so oder so?"

Am 22. April veranstaltete der Seniorenbeirat der Stadt Jever einen Infoabend unter dem Titel "Am Lebensende – so oder so? Oder Sterben wie die Kessler-Zwillinge? Oder im Hospiz?". Gedacht war dies als Begleitveranstaltung für die Theatergäste des Stückes "Nacht, Mutter" der Landesbühne Nord. Neben Ingo Reichenbächer, Sozialpädagoge beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Friesland, war auch der Autor dieses Textes als Mitglied des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" eingeladen, um Fragen zur Freitodhilfe zu beantworten.