Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Asylrecht
Eingeschränkte Prüfung der sexuellen Ausrichtung
WIEN. (hpd/soho) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern klargestellt, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der homosexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern prüfen dürfen.