Sterbehilfe

Haltende Hände, Maik Meid, Flikr CC BY-ND 2.0

Ein Jahr Suizidhilfeverbot

Politiker auf dem Prüfstand

Die Möglichkeit einer professionellen Hilfe zum Sterben wird von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, mit großer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wurde sie jedoch verboten - genau vor einem Jahr, am 6. November 2015. Interessant ist, wer damals namentlich für das Strafgesetz gestimmt hat. Es steht derweil in Karlsruhe auf dem Prüfstand, sieben Verfassungsbeschwerden liegen vor.

Desmond Tutu im Konflikt mit anglikanischer Kirche

Erzbischof möchte Recht zum assistierten Suizid

Der südafrikanische Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu, der letzte Woche seinen 85. Geburtstag in Kapstadt feierte, hat offenbart, dass auch er später die Option zum assistierten Tod haben und nicht um jeden Preis am Leben erhalten werden möchte.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

GBS unterstützt Verfassungsbeschwerden gegen das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" (§ 217 StGB)

"Massive Eingriffe in die Grundrechte"

Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"  (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung  (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".

Elke Baezner

DGHS fordert anlässlich des Deutschen Ärztetages Streichung des Verbotsgesetzes § 217 StGB

"Die Debatte um Sterbehilfe geht weiter"

BERLIN. (dghs) Anlässlich des zurzeit in Hamburg stattfindenden Deutschen Ärztetages appelliert DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Ärzte, gerade vor dem Hintergrund des seit kurzem geltenden Verbots der organisierten Sterbehilfe ergebnisoffen und angstfrei ihren Patienten im Sterbeprozess zur Seite zu stehen.

Hinweisschild zum ersten Bündnistreffen 2016

Zur aktuellen Veröffentlichung des "Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende"

"Mein Ende gehört mir" – Protest gegen den § 217 StGB

BERLIN (hpd) Am 6. November 2015 stimmten 602 Bundestagsabgeordnete über das "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" ab. Mit 360 Ja-Stimmen (9 Enthaltungen) wurde damit das Gesetz zur Sterbehilfe beschlossen und mit § 217 in das StGB eingeführt. Kommentiert wurde sofort, u. a.: "Dieses Gesetzt wird vor Gericht keinen Bestand haben."

Pressekonferenz zur Bildung des Bündnisses

Erklärung des "Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende"

Der neue § 217: Unverhältnismäßig – Schlecht begründet – Unnötig!

BERLIN. (hpd) Die acht im "Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende" vertretenen humanistischen Organisationen Deutschlands sind besorgt über die Folgen des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Strafgesetzes zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Sie lehnen dieses Gesetz nach wie vor als schlecht begründet und unverhältnismäßig strikt ab.