Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?
Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?
Heute haben sich 42 Verbände und Organisationen, darunter die Giordano-Bruno-Stiftung und der Zentralrat der Konfessionsfreien, an Bundeskanzler Scholz, die Bundesminister*innen und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien gewandt. In einem Offenen Brief fordern sie die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.
Es ist das klarste Statement, das die deutschen Mediziner jemals zur Homöopathie abgaben: Auf dem 128. Ärztetag in Mainz distanzierten sich die Delegierten am 11. Mai durch einen Beschluss von der umstrittenen Heilmethode. Dennoch fiel die Abstimmung mit 119 Ja-Stimmen bei 97 Gegenstimmen relativ knapp aus.
Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice ist ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement und transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Über 150 Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche in der gesamten EU zu fördern. Die Initiative zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Politik teilnehmen und Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können.
Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungssituation regional sehr unterschiedlich ist. Dies gilt sowohl für die Versorgung mit Beratungsstellen als auch für die Versorgung mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hier besteht vielfach noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Reproduktionsmedizin – das ist ein sperriges Wort. Doch Themen wie Abtreibung, Leihmutterschaft oder Eizellspende, die damit gemeint sind, sorgen für aufgeheizte Diskussionen und eine Spaltung in unversöhnliche Lager. Die Debatte, die jüngst nach den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Thema Schwangerschaftsabbruch entbrannte, zeigt: Solche Fragen haben das Zeug, in eine Art Kulturkampf auszuarten.
Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.
Nur knapp drei Wochen nach der Verurteilung des Suizidhelfers Dr. Turowski ist ein Prozess um Sterbeverkürzung bei zwei schwerstkranken Intensivpatienten zu Ende gegangen. Am 26. April wurde der Herzmediziner und Charité-Oberarzt Dr. S. (56) ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In beiden – durchaus unterschiedlichen – Fällen gingen die Richter von einem "minder schweren" Tötungsdelikt aus.
Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.
Offiziell sollten die erwartet brisanten Ergebnisse erst in der kommenden Woche vorgestellt werden. Doch über den "Spiegel" sickerte schon am Dienstag der Kern dessen durch, was eine Regierungskommission nun vorschlagen wird: Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland.
Zwei Ärzte wurden wegen Totschlags angeklagt, weil sie Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Menschen geleistet hatten. Am 1. Februar wurde der Psychiater und Neurologe Dr. Johann F. Spittler vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April lautete das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Dr. Christoph Turowski ebenfalls drei Jahre Haft. Ulla Bonnekoh versucht für den hpd eine Einordnung.
In Deutschland gehört die Beschneidung von Jungen zur Normalität. Tatsächlich wird dabei "nur" ein Stück Haut von der Fläche eines Fünf-Euro-Scheins entfernt. Man braucht dazu nicht einmal Arzt zu sein, es genügt schon die Vertretung einer religiösen Gemeinschaft. Ist diese Praxis aus kinderrechtlicher Sicht vertretbar, und wie sieht es mit humanistischen Werten zu diesem Thema aus? Dazu hat die Partei der Humanisten Ende März einen Themenabend veranstaltet. Es referierte der Aktivist und Arzt Dr. med. Guido Hegazy.