Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.
Erich Scheuch geriet im Alter von fünf Jahren in die Fänge einer brutalen Erzieherin. Erst nach sieben Jahren Prügel und Demütigung wurde er erlöst. Doch das Leid verfolgt den 67-Jährigen noch heute Tag und Nacht. Peter Kurz sprach für den hpd mit dem Missbrauchsopfer.
Am 20. Februar begann – kurz nach dem Prozess gegen Dr. Spittler – ein weiterer gegen einen ärztlichen Suizidhelfer wegen Totschlags. Auch Dr. Turowski soll gegen den Facharztstandard zur Sicherung der Freiverantwortlichkeit verstoßen haben. Wie dieser überhaupt definiert werden kann, soll ein interdisziplinärer Ansatz und eine erste ärztliche Fortbildung für unterschiedliche Kontexte nun klären helfen.
Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Seit 40 Jahren setzt sich die Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES für die Beendigung der "Female Genital Mutilation" (FGM) ein.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, die Erstattung von Homöopathika per Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen unterbinden zu wollen. Das sieht er als Teil eines Paketes zu Finanzierungsregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Mindestens jeder dritte Asylsuchende ist traumatisiert und seelisch erkrankt – mehr als eine Million Menschen. Nur ein Bruchteil erhält jedoch Therapie. Geflüchtete mit unbehandelten psychischen Störungen können zur Gefahr für sich selbst und manchmal auch für andere werden.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
In den USA steigt die Lebenserwartung seit 2010 nicht mehr an, nachdem sie über Jahrzehnte hinweg stetig zugenommen hatte. Im Gegensatz dazu hat sich die Lebenserwartung in den meisten anderen Ländern weiter verbessert. Frühere Studien haben gezeigt, dass das schlechte Abschneiden der USA auf die hohe Sterblichkeit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen ist. Eine neue Studie zeigt nun, dass der Hauptgrund für die stagnierende Lebenserwartung die hohe Sterblichkeit im Rentenalter ist.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Der Rückhalt für die Zürcher Volksinitiative "Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen" ist groß. Das Initiativkomitee konnte am 1. November rund 13.000 Unterschriften bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich einreichen. Die notwendigen 6000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen. Die Initiative wird von den beiden Sterbehilfeorganisationen EXIT Deutsche Schweiz und DIGNITAS – Menschenwürdig leben-Menschenwürdig sterben sowie der Freidenker-Vereinigung der Schweiz unterstützt.
"Wann Bubatz legal?": Die Antwort auf diese zum Meme gewordene Frage rückt einen Schritt näher – kürzlich debattierte der Bundestag in Erster Lesung den von der Ampelkoalition vorgelegten Gesetzentwurf. Das Cannabisgesetz ist heftig umstritten: Glaubt man der Union, stoßen wir gerade das Tor zur süßlich duftenden Hölle auf, fragt man Legalisierungsbefürworter*innen, ist die Neuregelung zu bürokratisch und an vielen Stellen rechtlich ambivalent. Unser Autor allerdings ist zufrieden, denn die Legalisierung hätte leicht wie das Mautdebakel enden können.
Der Nidwaldner Landrat verpflichtet alle Gesundheitseinrichtungen, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu respektieren und in ihren Räumlichkeiten Freitodbegleitungen zuzulassen. Er hat am Mittwoch, 25. Oktober 2023, einer entsprechenden Motion von Landrätin Elena Kaiser (GRÜNE) mit 36 Ja- zu 17 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich zugestimmt. Der Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben und die Freidenker-Vereinigung der Schweiz begrüßen diese Entscheidung.
Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Begleitet wird die Gerichtsverhandlung von einer Kundgebung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
Das Cannabisgesetz der Bundesregierung leitet einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein, weg von Verboten und Strafe, hin zu mehr Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Schwächung des Drogen-Schwarzmarktes. Das betont der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD).
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.