Der Beschluss der Grünen, homöopathische Leistungen künftig nicht mehr zu erstatten, markiert eine bemerkenswerte Zäsur: Eine Partei verabschiedet sich von einem ihrer frühen ideologischen Erkennungsmerkmale – und nähert sich konsequent der wissenschaftlichen Evidenz. Doch jenseits parteipolitischer Symbolik berührt die Entscheidung eine größere Frage: Welche Verantwortung trägt der Staat, wenn er durch Anerkennung oder Duldung pseudowissenschaftlicher Verfahren die öffentliche Wahrnehmung von Wissenschaft prägt?
Vergangenen Donnerstag machten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Betroffenenverein PIEr Schleswig-Holstein e.V. auf ein bisher öffentlich kaum wahrgenommenes Problem aufmerksam: In der jüngsten Zeit häufen sich Anfragen von jungen Menschen oder von deren Eltern auf einen begleiteten Suizid. Diese Menschen stellen nach Jahren des Leidens an der Krankheit ME/CFS entsprechende Anträge, weil sie keinen anderen Ausweg als die Suizidhilfe sehen, um ihr Leiden zu beenden.
Die 2020 veröffentlichte "Vorzeigestudie" zur Homöopathie bei Lungenkrebs ist offiziell zurückgezogen. Ein langer Prozess der Kritik und Aufklärung endet mit einem ernüchternden Befund – nicht nur für die Homöopathie, sondern auch für das Publikationsverhalten eines renommierten Journals.
Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem ersten Teil seiner autobiographischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.
Die kompromisslose Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die katholische Kirche ist seit Jahrzehnten ein gesellschaftspolitisches Konfliktfeld. Nun hat dieser Streit in Flensburg eine neue Eskalationsstufe erreicht: Nach einer Kundgebung kam es zu einer spontanen Besetzung der St.-Marien-Kirche.
In ihrem Buch "Das Patriarchat im Uterus" zeigt Dr. med. Alicia Baier, wie tief patriarchale Strukturen in Medizin, Politik und Recht verankert sind – und warum das Recht auf körperliche Selbstbestimmung kein Nischenthema, sondern ein Prüfstein für unsere Demokratie ist.
Das katholische Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital in Flensburg und das Evangelische Diakonissenkrankenhaus (DIAKO) schließen sich aus wirtschaftlichen Gründen – getrieben von einem gewinnorientiert ausgerichteten Krankenhaussystem – unter dem Namen "Fördeklinikum Katharinen-Hospital" zusammen. Der Neubau am Standort Peelwatt soll 2030 bezogen werden. Was nach Modernisierung und Effizienz klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als folgenschwerer Rückschritt.
Wer zu krank zum Arbeiten ist, aber zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, fällt durch alle Raster des Sozialrechts. Chronische Krankheiten wie ME/CFS oder Long Covid entlarven ein System, das Krankheit noch immer in Stunden misst. Zeit für eine grundlegende Reform.
Für den 11. November 2025 hatte das Hamburger Säkulare Forum, das neun säkulare Organisationen der Hansestadt vertritt, zum Thema "Beschneidung von Jungen ohne Indikation" eingeladen. Schon der Untertitel im Einladungstext "Medizinische, gesellschaftliche und ethische Perspektiven auf eines der größten Tabu-Themen im deutschen Kinderschutz" deutet die Brisanz des Themas an.
Ab 2027 werden in der Schweiz die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Juni dieses Jahres vom Parlament gefasst. Die Regelung ist Teil des "Kostendämpfungspakets 2", das Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz verworfen. Viele Medien erklärten das Urteil mit der schlichten Formel: "Der Bund ist nicht zuständig." Doch das greift viel zu kurz.
Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung schlagen mehrere Organisationen Alarm: Deutschland reduziert die lebensrettende Finanzierung für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria: Die Bundesregierung will die Mittel für den Finanzierungszeitraum von 2026 bis 2028 um 300 Millionen Euro kürzen. Bleibt es dabei, wird dies dramatische Auswirkungen auf die globale Eindämmung der Krankheiten haben.
Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.
Zum bundesweiten internationalen Safe Abortion Day am 28. September haben sich Aktivist*innen und Organisationen mit mehr als 75 Protestaktionen in rund 50 deutschen Städten beteiligt. Unter dem Motto "Für sichere Schwangerschaftsabbrüche – Jetzt erst recht!" forderten sie, dass der Zugang und die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessert werden muss.