Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den § 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
Schon in diesem Frühjahr könnte der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe abstimmen. Da die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen, hat das Hans-Albert-Institut (HAI) eine Stellungnahme veröffentlicht, die Leitlinien für eine faktenbasierte, rationale und weltanschaulich neutrale Regelung vorstellt.
Nach dem Urteil des Supreme Court zu "Roe v. Wade" warnten Organisationen wie Planned Parenthood vor einem Anstieg der Muttersterblichkeit in US-Bundesstaaten, die ein Abtreibungsverbot anstreben. Erste Daten des "Gender Equity Policy Institute", die dem Nachrichtenportal "Axios" vorliegen, bestätigen diese Befürchtung: Mütter in abtreibungsfeindlichen Bundesstaaten sterben während oder nach der Schwangerschaft mehr als doppelt so oft an schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
Noch immer werden täglich tausende Mädchen weltweit an ihren Genitalien verstümmelt. Über 200 Millionen Frauen leiden an den zum Teil gravierenden Folgen, mit denen sie bis zum Tod leben müssen. 103.900 Mädchen und Frauen sind allein in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen und bis zu 17.200 Mädchen gefährdet – das ergab die aktuelle Dunkelzifferschätzung von Terre des Femmes.
Am 17. Januar erschien für den Sender ProSieben ein Beitrag des reichweitenstarken Wissensmagazins "Galileo". Behandelt wurde in etwas mehr als 13 Minuten angeblich die Frage nach der Wirksamkeit von sogenannter Alternativmedizin, also ob es sich dabei um "Hokuspokus" handele. Jedoch wirkte der Versuchsaufbau nicht über den Clickbait-Effekt hinaus und könnte Spuren von Schleichwerbung enthalten.
Immer wieder wird in Deutschland über die Gesetzeslage zur Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass eine Mehrheit der Deutschen (55 Prozent) es begrüßen würde, wenn Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt wären, beim Suizid zu assistieren.
Bereits im Vorjahr hat die Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands die damals schon parlamentarisch verabschiedete automatische medizinische Notfallvertretung durch Ehegatt*innen vorgestellt.
Vor etwa zehn Jahren wussten wohl die wenigsten Leute, was sie unter Verschwörungstheorien verstehen sollten. Seit Trump die Weltbühne betrat und das Coronavirus wütete, grassiert auch der Begriff weltweit. Das Phänomen infizierte schließlich 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung, wie Umfragen zeigen. Eine geistige Pandemie der unheilvollen Art.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Ende des vergangenen Jahres meldete das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche im dritten Quartal 2022. Nun sind solche Angaben immer mit Vorsicht zu genießen: Ohne Vergleiche und Einordnungen sind sie aussagelos.
Der 12. Dezember 2012 war ein kalter Tag. Wenige Stunden vor der Abstimmung im Bundestag über den sogenannten "Beschneidungsparagraphen" 1631d BGB stand eine sehr überschaubare Gruppe engagierter Menschen in dicken Wintermänteln und mit frierenden Füßen vor dem Brandenburger Tor in Berlin und richtete eine wenig beachtete Kundgebung aus. Der damalige Linken-Abgeordnete Raju Sharma nahm eine dicke Mappe mit 15.000 Unterschriften für einen alternativen Gesetzentwurf entgegen und wenig später wurde mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, wie es einem hochentwickelten demokratischen Rechtssystem sehr schlecht zu Gesicht steht. Die mediale Resonanz über den zehnten Jahrestag dieser Entscheidung fiel ernüchternd aus.
Kindern ist vermeidbares Leid zu ersparen – diesem Grundgedanken des Kinderschutzes stimmt heute jeder sofort zu. Völlig konträr dazu sind medizinisch unnötige Verletzungen des sexuellen Intimbereichs von Kindern aber gestattet. Wir müssen wieder über die Jungenbeschneidung sprechen.
Im dritten Jahr der Pandemie rücken allmählich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen von Long Covid in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Symptome sind vielfältig und bedeuten für die Betroffenen erhebliche Einschränkungen und lange Krankheitszeiten bei Erwerbstätigen.
In der Corona-Pandemie sind die Impfungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zurückgegangen. Das ergab eine Analyse von Behandlungsdaten durch die Krankenkasse DAK-Gesundheit.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am heutigen 2. November.