Kristina Hänel

Die Autorin ist Fachärztin für Allgemeinmedizin. Im November 2017 wurde sie vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website angegeben hatte, dass sie unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ihre Verurteilung löste eine breite Debatte über den umstrittenen §219a StGB ("Werbung für Schwangerschaftsabbruch") aus.

Artikel der Autorin

Kristina Hänel

Freier Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch

Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.

Unterlassungsklage gegen Abtreibungsgegner

Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. 

"Der unsägliche Unrechtsparagraf 219a muss endlich abgeschafft werden!"

Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.