Ingrid Matthäus-Maier

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Wie lange wollen die Kirchen noch gegen die Wand laufen?

Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer Wiederheirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht sah das anders. Nun war wieder das Bundesarbeitsgericht gefragt. Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin von GerDiA ("Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz") zum Urteil des BAG vom heutigen Tag.

Ingrid Matthäus-Maier

Ein Fortschritt, doch es bleiben Wünsche offen

BERLIN. (hpd) Der Bericht sollte nach dem Einsetzungsbeschluss der Kommission auf der BDK der Grünen im Oktober 2013 "das Verhältnis Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften auf eine neue Grundlage stellen" und ein umfassendes Konzept für eine Reform dieses Verhältnisses vorlegen. Diese weitreichende Zielsetzung löst das Papier aber nur bedingt ein.