Gesicht zeigen! - Gegen religiöse Vermummung
BERLIN. (hpd) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag dieser Woche bestätigt: die gesetzliche Regelung in Frankreich, wonach das Tragen von Ganzkörperschleier oder Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit verboten ist, ist rechtens. Das gesetzliche Verbot verstoße nicht gegen Menschenrechte der betroffenen Frauen und sei nicht diskriminierend.