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"Sichere Herkunftsstaaten" im Asylrecht

Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gemäß Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz erklärt.

Bundessozialgericht stärkt Entschädigungsrecht

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass allein der geringe Streitwert einer ursprünglichen Klage nicht dazu führt, dass die Entschädigungspauschale bei überlanger Verfahrensdauer auf den Streitwert des Ausgangsverfahrens abgesenkt wird.