Schweizer Ärzte halten Suizidbeihilfe für vertretbar

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Haltende Hände
Haltende Hände, Maik Meid, Flikr CC BY-ND 2.0

BERLIN. (hpd) Eine jüngst veröffentlichte Umfrage der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) führte zum Ergebnis, dass rund drei Viertel der antwortenden Ärztinnen und Ärzte ärztliche Suizidhilfe grundsätzlich vertretbar finden. Nur gut ein Fünftel lehnt diese in jedem Fall ab.

In Kombination mit der persönlichen Bereitschaft, Suizidhilfe zu leisten, können drei Grundhaltungen unterschieden werden:

  • Etwas weniger als die Hälfte der antwortenden Ärztinnen und Ärzte erachten Suizidhilfe als grundsätzlich zulässig und können sich Situationen vorstellen, in denen sie persönlich bereit wären, Suizidhilfe zu leisten.
  • Ein gutes Fünftel der Antwortenden toleriert zwar Suizidhilfe, würde diese aber selbst nicht leisten.
  • Ein Fünftel der Antwortenden lehnt Suizidhilfe in jedem Fall ab.

Die Ergebnisse der Untersuchung passen gut zur Haltung der Bevölkerung in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, sagte dazu Erwin Kress, Sprecher des Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende, am Donnerstag.

Dreiviertel der Bevölkerung in der Bundesrepublik möchten, dass sie im Notfall Hilfe bei einem selbstbestimmten Sterben erhalten können, insbesondere von Ärzten. Doch ebenso wie zahlreiche Politiker versperrt sich ein erheblicher Teil der deutschen Ärzteschaft diesem Wunsch.

Zwar sei auch in Deutschland ein beträchtlicher Teil der Ärzteschaft zur Hilfe bei einem freiverantwortlichen Suizid am Lebensende bereit, wie entsprechende Befragungen belegt haben. Doch im Widerspruch dazu hat die Bundesärztekammer 2011 beschlossen, dass Ärzten die Hilfe beim Suizid durch Standesrecht untersagt sein soll.

Nicht alle der zuständigen Landesärztekammern haben dieses strikte Standesrecht umgesetzt. “Dennoch sind die Ärzte verunsichert und auch die Hilfswilligen getrauen sich nicht, sich zu dieser Hilfe zu bekennen oder sie zu praktizieren”, erklärte Kress. Nur im Geheimen seien viele Ärzte bereit, ihren Patienten zu einem Sterben zu verhelfen, das ihnen schreckliche Leiden erspart.

“Wir fordern die Bundesärztekammer auf, ihre paternalistische Haltung aufzugeben”, sagte Erwin Kress zu den neuen Umfrageergebnissen. “Natürlich sind Ärzte zum Heilen da. Das erwarten die Menschen von den Ärzten. Aber wo es nichts mehr zu heilen gibt, sind die Ärzte auch zum Helfen da”, betonte er.

Der seit einiger Zeit allseits geforderte Ausbau von Palliativ- und Hospizversorgung sei gut und dringend nötig, so Kress weiter. “Aber machen wir uns nichts vor: Nicht allen Leidenden kann mit Palliativmedizin geholfen werden. Und nicht alle Menschen wollen ein längeres Siechtum unter palliativmedizinischer Betreuung. Dies haben im Bundestag auch Politiker wie Peter Hintze, Carola Reimann und andere erkannt, die ein Recht der Ärzte zur Suizidassistenz festgeschrieben haben wollen. Diese Haltung ist zu unterstützen.”

Auch lebenssatten (nicht lebensmüden) Hochbetagten, die meist auch an irreversiblen Polypathologien leiden, dürfe die Möglichkeit ärztlicher Freitodhilfe nicht grundsätzlich verwehrt werden.

“Gleichzeitig fordern wir, dass Sterbehilfeorganisationen und Einzelpersonen, die bereit sind, Menschen bei einem freiverantwortlichen Suizid zu unterstützen, nicht kriminalisiert werden”, so Kress. Er verwies darauf, dass in der Schweiz Sterbehilfeorganisation wie EXIT gesellschaftlich breit anerkannt sind.

Nahezu 80.000 Mitglieder von EXIT Deutsche Schweiz und 20.000 Mitglieder von EXIT ADMD Suisse romande belegen, dass solche Organisationen die Menschen nicht zum Suizid verleiten. Stattdessen bieten diese den Menschen für den Notfall eine echte Wahlmöglichkeit, auch wenn am Ende nur sehr wenige davon tatsächlich Gebrauch machen. “Diese Wahlmöglichkeit soll der deutschen Bevölkerung durch ein strafrechtliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe verboten werden. Das darf nicht sein”, unterstrich Erwin Kress deshalb abschließend.

 


Pressemitteilung vom 20. November 2014