Keine Beschneidung an Karfreitag

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte jetzt, dass am christlichen Karfreitag kein islamisches Beschneidungsfest stattfinden darf. Das Fest wäre "zu unterhaltsam", urteilten die Richter.

Wie bekannt, darf in NRW am Karfreitag weder getanzt noch gesungen werden. Auch die Aufführung von Filmen ist sehr eingeschränkt. Das Feiertagsgesetz verbietet "unterhaltende Veranstaltungen" an diesem Tag außerhalb von Wohnungen.

Das ist eine interessante Konstellation, die sich hier ergibt: zwei Religionen prallen hier aufeinander. Dabei will die eine ihr Recht auf Beschneidung wahrnehmen, die andere ihres auf christliche stille Feiertage.

"Es ist befremdlich, den Islam für seine Unfreiheiten in einem Staat zu kritisieren, der meint, er müsse im Namen heiliger Christenheit gesetzliche Tanzverbote erlassen" kommentiert der Tagesspiegel