Streit um Suizidhilfeunterstützung
Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.