Heidenspaß-Partys an Karfreitag in München und Geretsried
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden, sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München am 15. April 2022 zu zwei "Heidenspaß-Partys" – in der Münchner "The Keg Bar" sowie in der Kulturbühne "Hinterhalt" in der Stadt Geretsried.