Konfessionsfreie muss Kirchensteuer nachzahlen
Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.