Gerichtsurteil

ÖGHL begrüßt Entscheidung des dt. Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

Mehr Selbstbestimmung für einen würdevollen Tod

Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.

Karlsruhe urteilt – was kommt danach?

Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.

Homöopathisches Urteil in Darmstadt

Urteil ohne Wirkstoff

Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist. Ein Kommentar.

USA

Ich bin Gott

Ein Autokennzeichen mit dem Schriftzug "Ich bin Gott" beschäftigte jahrelang die Gerichte im US-Bundesstaat Kentucky. Nun steht fest: Das Kennzeichen muss genehmigt werden und der Staat muss über 150.000 US-Dollar zahlen.

Landesgerichtsgebäude Krems

Tod einer 13-Jährigen durch naives Gottvertrauen

Gestern wurden in Österreich evangelikale Eltern wegen Vernachlässigung verurteilt. Ihre Tochter verstarb an einer chronischen Krankheit, da die Eltern dem Mädchen die Behandlung verweigerten. Sie gingen davon aus, dass es allein "Gottes Wille" sei, ob das Kind überleben würde.

Österreich

Haftstrafen wegen Mord und Brandstiftung für Frauentrio

Wie ein Thriller lasen sich die Verbrechen eines Frauentrios aus Villach in Kärnten. Manipulationen, Lügen, Mordversuche, Brände und schließlich sogar ein Mord wurde den Frauen zur Last gelegt, die sich teilweise mit der vermeintlichen Ausführung göttlicher Wünsche herauszureden suchten. Am 21. Januar nun erhielten sie Haftstrafen zwischen drei Jahren und lebenslänglich.

Jens Spahn (2018)

Gesundheitsminister Spahn blockt weiter

Transparenz: Fehlanzeige

Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.