Österreich

Wenn der Jasmin auswandert

Ein 25-jähriger Syrer erhält den Einberufungsbefehl zur syrischen Armee und beschließt, finanziell unterstützt von der Großfamilie, mit Hilfe von Schleppern nach Europa zu flüchten, was ihm unter dramatischen Umständen gelingt – seit 2015 lebt er in Salzburg. Mit wenigen Worten zusammengefasst bildet dies den Inhalt eines faszinierenden und berührenden Buches, das man nach den ersten Seiten nicht mehr aus der Hand legen mag.

Suizidhilfe-Verbot in Österreich: DIGNITAS initiiert Verfassungsklage

Der Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe.

Österreich: Kopftuch-Verbot für Grundschulkinder

Seit 2018 ist die Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen für Kinder in österreichischen Kindergärten und bei Tageseltern verboten. Nun soll das Verbot auch auf die Volksschulen ausgeweitet werden. Das Verbot wird als einfaches Gesetz etabliert und Kinder bis zum zehnten Lebensjahr umfassen.

Vitaminpillen und Nahrungsergänzungsstoffe sind ein einträgliches Geschäft.

Österreich: Unterlassungsklage gegen vermeintlichen Gesundheitsguru

Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.

Karfreitag haben alle früher Feierabend

Ende Januar hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die österreichische Regelung, nach der altkatholische und evangelische ArbeitnehmerInnen am Karfreitag einen staatlichen Feiertag haben, nicht-konfessionelle oder anderen Konfessionen angehörenden Menschen aber nicht, diskriminierend und damit rechtswidrig sei.