Die Forderung nach der Unteilbarkeit von Kinderrechten verbindet
KÖLN. (hpd) Auch der dritte Jahrestag des "Kölner Urteils", das erstmals eine nicht-therapeutische "Beschneidung" eines muslimischen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung einstufte, wurde international von vielen Kinderrechtlerinnen und Kinderrechtlern und Intaktivistinnen und Intaktivisten (engl. "Intactivist" = Aktivist/in für das Recht auf intakte Genitalien) gefeiert.