Ausschreibung eines satirischen Kunstpreises zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume
Im Dezember entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass sich der Freistaat Bayern durch das Aufhängen von Kreuzen in Diensträumen nicht mit christlichen Glaubensgrundsätzen identifiziere und der bayerische Kreuzerlass deshalb nicht zu beanstanden sei. Diese erstaunliche Auffassung des Gerichts veranlasste Wolf Steinberger vom Bund für Geistesfreiheit München zur Initiierung eines satirischen Kunstpreises zur Ausgestaltung bayerischer Amtsräume. Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro, Einsendeschluss ist der 1. März 2024. Der hpd dokumentiert die Ausschreibung hier im Wortlaut.