Ägypten

Erster Prozess wegen Genitalverstümmelung

In Ägypten wird es erstmals einen Prozess geben, in der ein Arzt sowie der Vater eines bei der weiblichen Genitalverstümmelung verstorbenen Mädchens zur Verantwortung gezogen werden sollen.

Im Juni 2013 verstarb die 13-jährige während der schmerzhaften und riskanten Prozedur. Der Vater erhob deshalb Anklage gegen den Arzt. "Doch die Staatsanwaltschaft erhob nicht Anklage wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Genitalverstümmelung." 

Die weibliche Genitalverstümmelung ist seit 2008 in Ägypten gesetzlich verboten; wird aber weiterhin ausgeführt. Der babarische Brauch ist weit verbreitet in Ägypten und das bei Christen wie Muslimen. "Die letzte offizielle Erhebung 2008 kam zu dem Ergebnis, dass fast jede Ägypterin, 91 Prozent, davon betroffen war." Viele Ägypter halten diese Prozedur weiterhin für notwendig, "um die weibliche Begierde zu zügeln. Sie solle die Mädchen züchtiger und reiner machen."

Doch der jahrelange Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmlung zeigt in Ägypten bereits Wirklungen: Mädchen werden immer seltener verstümmelt. Letzte Erhebungen zeigen, dass die Beschneidung bei Mädchen zwischen 10 und 18 Jahren unter dem Landesduchschnitt liegen; nur noch 50,3 Prozent von ihnen sind verstümmelt - wobei es einen großen Unterschied macht, ob ein Mädchen in der Stadt oder auf dem Land aufwächst.