Politik

"Die neuen Biedermenschen" der Linken

Der Soziologe Karl Kollmann zeichnet in seinem Buch "Die neuen Biedermenschen. Von der 68er-Rebellion zum linksliberalen Establishment" die Entwicklung der Linken bezogen auf den Prozess im Untertitel nach. Dabei beschreibt und kommentiert der Autor relativ freihändig, interessante Kritikpunkte werden dabei nicht in eine systematische Reflexion integriert.

Carsten Frerk

"Die Krönung des kirchlichen Lobbyismus"

Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.

Mahnung vor unbegründeten Geldforderungen der Kirchen

Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – allerdings gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen. Er ist Bundessprecher der "Säkularen Sozialdemokrat_innen", Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Staatsminister a. D. im Bundeskanzleramt.

Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen

Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.

Ein Weckruf an das Parlament

Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).

Der Bundespräsident und die Kirchenstaatsleistungen

Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.

Radikaler Bruch mit verlogener Lebensschutzfreundlichkeit

Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten.