Gerichtsurteil

Screenshot des Twitter-Accounts des Weißen Hauses

Love wins

BERLIN. (hpd) Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Freitag ein sensationelles Urteil gefällt: Die vielfach als "Homo-Ehe" bezeichnete gleichgeschlechtliche Ehe wurde landesweit für rechtens erklärt. Die Richter vertraten die Auffassung, dass die amerikanische Verfassung ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen garantiere und einzelne Bundesstaaten sie deshalb nicht verbieten dürfen.

Plakat der Kinderrechts-Kampagne, © Giordano Bruno Stiftung

Dritter Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils"

KÖLN. (hpd) Am 7. Mai jährt sich zum dritten Mal das Datum, an dem ein Kölner Gericht die Beschneidung eines unmündigen Jungen als Körperverletzung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages der Verkündung des "Kölner Urteils" zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ruft ein breites Bündnis zu einer Demonstration und Kundgebung in Köln auf.

Das Kopftuch der Lehrerin

BERLIN. (hpd) Jüngst hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein generelles gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen während des Schulunterrichts für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt halten. Damit hat er sich in Widerspruch gesetzt zu einer Entscheidung des 2. BVerfG-Senats aus dem Jahr 2003. Offenbar hat der 1. Senat gemeint, dem vermeintlichen Zeitgeist Rechnung zu tragen, der anscheinend nach einer Kopftuchfreiheit für Lehrerinnen verlangt.

Elke Baezner

Attentäter muss in die Psychiatrie

BERLIN. (hpd/dghs) Im Juni des vergangenen Jahres wurde bei einer Veranstaltung die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durch einen Buttersäure-Anschlag verletzt. Der Täter wurde Anfang Februar von einem Gericht dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen.

Kopftuch-Urteil kein Grund zum Jubeln

OVERATH. (hpd/ibka) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht privilegiert Religionen

MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Mehr Rückschritt als Fortschritt

FRIEDBERG. (hpd) Walter Otte hat bereits am 14.3.2015 im hpd überzeugend erläutert, warum die neuerliche Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein fatales Signal darstellt. Das BVerfG gibt darin nämlich bei der Güterabwägung zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerinnen und der weltanschaulichen Neutralität des Staats dem persönlichen Grundrecht den grundsätzlichen Vorzug.