Islamismus

Memet Kilic

Besorgt um unser Zusammenleben

BERLIN. (hpd) Nicht nur der Satiriker Böhmermann, sondern auch 11 Volksvertreter müssen in Deutschland Polizeischutz erhalten, weil ein Islamist aus dem Ausland diese zur Zielscheibe macht und seine Anhänger in Deutschland diese Drohungen umsetzen wollen.

Azam Khan

Bangladesch: "Es besteht die Gefahr eines Bürgerkriegs"

TOBEL/CH. (hpd) Anfang April wurde der säkulare Blogger Nazimuddin Samad in Bangladesch auf offener Strasse ermordet. Wie bereits sechs Kritiker des radikalen Islamismus vor ihm. Einer von Nazimuddins Freunden, Azam Khan, lebt heute in der Schweiz. Auch er steht auf einer von islamistischen Gruppen zusammengestellten Todesliste von Atheisten.

Nicolas Hénins provokative Thesen

BONN. (hpd) Der Journalist Nicoals Hénin, der selbst vom IS entführt worden war, formuliert in seinem Buch "Der IS und die Fehler des Westens. Warum wir den Terror militärisch nicht besiegen können" bezüglich Europas und der USA provokative Thesen zu deren Verantwortung. Es handelt sich mehr um eine essayistische Betrachtung, weniger um eine systematische Erörterung – wobei die mitunter allzu leichtfertig dahingeworfenen Reflexionen sehr wohl inhaltliche Relevanz beanspruchen können.

Die Türkei auf dem Weg zum Gottesstaat?

BERLIN. (hpd) Der Präsident des türkischen Parlaments, Ismail Kahraman, will die Türkei zu einem islamischen Staat machen. Nach seinen Worten dürfe "Säkularismus in der neuen Verfassung keine Rolle mehr spielen." Das meldeten übereinstimmend mehrere Presseagenturen unter Verweis auf die türkische Nachrichtenagentur Anadolu.

Arbeitsgericht Berlin entscheidet gegen das Kopftuch

BERLIN. (hpd) Das mit großer Spannung erwartete Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zum "muslimischen Kopftuch" von Lehrerinnen ist heute gefällt worden: abgelehnt wurde die Entschädigungsklage einer Frau, deren Bewerbung als Grundschullehrerin daran gescheitert war, dass sie aus religiösen Gründen auch im Schulunterricht Kopftuch tragen wollte. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Schulbehörde auf Grundlage des "Berliner Neutralitätsgesetzes" korrekt gehandelt habe, als es die Bewerbung ablehnte.