Auf 1 folgt 2, auf 103 folgt 166...
Streichung des "Blasphemie-Paragrafen" gefordert
Seit diesem Jahr ist die sogenannte "Majestätsbeleidung" in Deutschland nicht mehr strafbar. § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das "Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung zum 01.01.2018 aufgehoben.