Der8teZwerg (nicht überprüft)

Di. 5 Mai 2026 - 21:14

Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Förderung von Religionsgemeinschaften generell nicht stattfinden sollte. Aber wenn ich jetzt nur das Urteil hier betrachte, dann verstehe ich die Begründung nicht. Zum Einen muss es doch wirklich ausreichend Ex-Zeugen geben, die die psychische Gewalt bestätigen können. Weiterhin ist das Argument mit der Aufklärung neuer Mitglieder hinfällig, wenn man ja auch in die Sekte "hineingeboren" werden kann. Und zuletzt sind die Anweisungen des Kontaktverbots doch hinlänglich bekannt und damit der Zwang doch eindeutig nachgewiesen.
Das Urteil wird jetzt ziemlich sicher wieder zu einer Verschärfung der Regeln bei den Zeugen Jehowas führen. Evtl könnte die Praktik auch von anderen radikalen Gruppen übernommen werden, die dann trotzdem noch staatlich gefördert werden. Dabei hätte das wirklich mal ein positives Beispiel dafür sein können, politisch konstruktive Veränderung bei einer radikalen Religionsgemeinschaft voranzutreiben.

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