Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
Gerade in der letzten Zeit muss Freiheit für Vieles herhalten. Alle sind für die Freiheit, machten mit ihr Wahlkampf, wollen sie verwirklichen. Doch was sie damit meinen, ist oft gar nicht mal so freiheitlich, wenn man genauer hinsieht, die Bedeutung wird mitunter gar pervertiert und ins Gegenteil verkehrt.
Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Aus säkularer Perspektive stellt das Papier bedeutende positive Entwicklungen in Frage.
Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?
Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Transmenschen künftig, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Für diesen Schritt sind dann kein Gutachten und keine Gerichtsentscheidung mehr notwendig. Scharfe Kritik am Gesetz kommt jetzt von Reem Alsalem, der UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Bundesregierung und viele Verbände weisen Alsalems Stellungnahme energisch zurück.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – nun allerdings gerichtlich gestoppt. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitoddienstes.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – die nun allerdings gerichtlich gestoppt wurde. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitod-Dienstes.
In Sonneberg, der Stadt. in der der erste AfD-Landrat gewählt wurde, fand in diesem Jahr ein Christopher Street Day statt. Gastautor Frederic Forkel berichtet darüber für den hpd.
Am Samstag, dem 20.07.2024 ist Käthe Nebel selbstbestimmt im 94. Lebensjahr zu Hause aus dem Leben geschieden. Sie wurde hierbei von einem Arzt unterstützt. Die Mitbegründerin des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg" beendete ihr Leben so wie sie es lebte: Selbstbestimmt.
Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungssituation regional sehr unterschiedlich ist. Dies gilt sowohl für die Versorgung mit Beratungsstellen als auch für die Versorgung mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hier besteht vielfach noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Die aktuelle Erklärung des Vatikan mit dem Titel "Dignitas Infinita" (Unendliche Würde) will den weltweit 1,4 Milliarden Katholiken eine Richtschnur geben, wie sie beim Thema Menschenwürde denken sollen. Wenn sich die rund 21 Millionen deutschen Katholiken daran ein Vorbild nehmen, werden sie in wichtigen politisch-gesellschaftlichen Feldern keinen leichten Stand haben. Es geht um die auch hierzulande hochaktuellen Themen Abtreibung, Leihmutterschaft, Sterbehilfe oder sexuelle Selbstbestimmung.
Seit vergangener Woche gelten eingefrorene Embryonen im Bundesstaat Alabama juristisch gesehen als Kinder. Der Oberste Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit einem Gesetz aus dem Jahr 1872, einem im letzten Monat verabschiedeten Verfassungszusatz und einigen Bibelstellen.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.