Weniger als 50 Prozent aller Frauen bluten beim ersten Geschlechtsverkehr. Trotzdem hält sich der Mythos vom unversehrten Jungfernhäutchen, das für die Reinheit und Ehrbarkeit einer Frau stehe, hartnäckig. Wie falsch und konstruiert diese Annahme ist, zeigt sich schon in der Tatsache, dass medizinisch gesehen kein Jungfernhäutchen existiert. Zur Überwindung dieses repressiven Konzepts bedarf es daher nicht nur einer Aktualisierung der Kritik, sondern konkreter politischer Handlungen.
"TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau" appelliert an Politik und Behörden, Zwangsverheiratungen und Frühehen mit Präventionsmaßnahmen konsequenter vorzubeugen. Nur durch den Ausbau von Hilfestrukturen und eine umfassende Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit können Mädchen vor Zwangs- und Frühehen in Deutschland bewahrt werden.
Beide in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe von Gruppenanträgen zu einem Bundesgesetz zur Regulierung von Suizidhilfe werden vom Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland)" in Hannover abgelehnt. Sie verletzen das Grundgesetz und können vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Ende Januar wurden von den Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) beziehungsweise von Renate Künast und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Letzterer versteht sich nur als Diskussionsgrundlage für die spätere Erstellung eines Gesetzes. Beide Vorschläge haben eine für Gesetze untypische Länge und werfen die Frage auf: Warum will man für Deutschland das Rad neu erfinden?
Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz Paragraph 217 StGB im Februar 2020 gekippt hatte, kamen am vergangenen Freitag, 22. Januar, auf Einladung des KORSO 15 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen.
Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.
Vergangenen Donnerstag tagte der Deutsche Ethikrat in einer öffentlichen Plenarsitzung zum Thema "Recht auf Selbsttötung?". Die interessierte Öffentlichkeit konnte die Sitzung im Livestream verfolgen und kann sie auch im Nachhinein noch ansehen.
Ein autoritätskritisches Bilderbuch für Klein und Groß legen Ziska und Ruben August Fischer mit "Die bunten Elefanten und das große Buch" vor. Kindgerecht wird vermittelt, warum es sinnvoller ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, als Propheten und ihren Büchern zu folgen.
Heute hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Er umfasst die Aufnahme je eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Letzterem soll es außerdem diverse Ergänzungen beziehungsweise Modifizierungen bestehender Vorschriften geben.
In Australiens Hauptstadt sollen ab Anfang nächsten Jahres so genannte Konversionstherapien, die die geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung hin zu einer vermeintlichen Norm verändern sollen, für Schutzbedürftige verboten sein. Zuwiderhandlungen sollen mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Während christliche Organisationen bereits wohlmeinende Eltern im Gefängnis sehen, geht das Gesetz anderen nicht weit genug.
Das Entfernen der Penis-Vorhaut ist ein folgenschwerer Eingriff. Es ist ein großer Unterschied, ob dies bei einem einwilligungsunfähigen Kind fremdbestimmt durchgeführt wird oder ob sich ein Erwachsener aufgrund medizinischer Erwägungen bewusst dazu entscheidet. Würden Humanisten beschließen, zum Beispiel das Abschneiden eines Teils des Ohrläppchens bei ihren Kindern zum Ritual zu erheben, wäre die Empörung sicher groß – auch von religiöser Seite.
Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.
Abtreibung ist in Kolumbien nur in wenigen Ausnahmen legal möglich. Während Menschenrechtsgruppen für einen bedingungslosen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten Wochen kämpfen, hat eine rechtskonservative Senatorin nun ein Projekt angekündigt, welches die Zustimmung des Erzeugers zur Beendigung der Schwangerschaft erfordern soll. Eine gefährliche Forderung, die für Empörung sorgt.
Für suizidwillige Patient*innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt*innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen.