Fast ein Jahr nach der Volkszählung in Ungarn sind deren Ergebnisse erschienen. Wie in vielen anderen europäischen Ländern ist der Anteil der Religiösen unter die Hälfte der Bevölkerung gefallen. Die Vorbereitung der Volkszählung und auch die Veröffentlichung der Ergebnisse waren von Ungereimtheiten begleitet, die in einem Land, dessen Regierungspropaganda immer vom "christlichen Ungarn" spricht, leider an der Tagesordnung sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von Dignitas gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf zum selbstbestimmten Sterben in Frankreich auf Interesse stoßen.
Im US-Bundesstaat New Jersey gibt es keinen Beschäftigungsschutz für eine schwangere und verlobte Lehrerin in einer katholischen Schule. Ihr wurde wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs gekündigt. Eine Analyse der Auswirkungen kirchlicher Privilegien auf einen liberalen Staat und auf die Würde des Einzelnen von hpd-Autor Clemens Lintschinger.
Nach der NGO Oxfam kommt nun auch ein Papier des Internationalen Währungsfonds zu dem Ergebnis, dass seit Anfang 2022 beinahe die Hälfte des Anstiegs der Inflation auf gestiegene Unternehmensgewinne zurückzuführen ist. Die Reallöhne sind im vergangenen Jahr im Euroraum derweil um fünf Prozent gesunken. Ein Blick in die Vereinigten Staaten zeigt, dass auch Europa intensive Arbeitskämpfe bevorstehen.
Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.
Was Gruppen von Grünen und Linken in Deutschland als rassistisch und islamophob kritisieren und verhindern wollen, hat in einem afrikanischen, islamisch geprägten Staat nun Gesetzeskraft erlangt: Ägypten wird seinen Schülerinnen ab dem kommenden Schuljahr das Bedecken des Gesichts mit einem Schleier verbieten. Es ist nicht das erste islamische Land, das Maßnahmen gegen den Gesichtsschleier in Schulen ergreift.
Im April erhielt die kenianische Polizei Hinweise, dass im Wald Shakahola die Sekte "Internationale Kirche der guten Botschaft" ihre Mitglieder zu Tode hungern lasse. Der Sektenführer Paul Makenzi mache seinen Mitgliedern weis, die Endzeit stehe kurz bevor. Mit dem vorzeitigen Tod könnten sie Jesus treffen und würden erlöst, bevor Harmagedon über die Erde hereinbreche. Die Polizisten entdeckten in Massengräbern mehr als 70 Leichen.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Morgen jährt sich der Todestag von Jina Mahsa Amini und damit auch der Beginn des säkularen Aufstands für Frauen, Leben, Freiheit. Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und die Zukunft der Protestbewegung zu betrachten.
Das kanadische Außenministerium warnt die queere Community vor Reisen in Teile der Vereinigten Staaten. Weil ihnen dort das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder auf adäquate medizinische Versorgung verwehrt werden könnte, empfiehlt die Regierung eine sorgfältige Wahl des Reiseziels. Aufschluss über die steigende Queerfeindlichkeit in den USA geben Daten der "American Civil Liberties Union" und des "Counting Crowds Consortiums".
In einigen US-Bundesstaaten haben Opferverbände und die Kinderschutzbewegung erfolgreich Gesetzesänderungen in Bezug auf Verjährungsfristen und Entschädigungsbeträge durchgesetzt. Als Gegenreaktion wählen katholische Diözesen in diesen Staaten trotz Immobilienbesitz den Weg in die freiwillige Insolvenz, um den Entschädigungszahlungen zu entgehen.
Homosexualität ist in Nigeria verboten, Personen aus der LGBTQIA+-Gemeinschaft werden diskriminiert und sind von Verfolgung bedroht. Das bekam Ende August auch eine Hochzeitsgesellschaft zu spüren. Die Polizei stürmte ihre Feier in einem Hotel in Ekpan und nahm unzählige Personen fest. 67 von ihnen drohen nun bis zu 14 Jahre Haft. In den Medien und auf Internetplattformen werden die Verdächtigen unverpixelt gezeigt. Besonders der zuständige Polizeisprecher brüstet sich im Netz mit seinem Einsatz.
In kaum einem anderen OECD-Land ist die Muttersterblichkeit so hoch wie in den Vereinigten Staaten – und sie steigt weiter. Mehr als 5 Millionen Frauen in den USA leben mittlerweile in Regionen mit eingeschränktem oder komplett ohne Zugang zu Geburtshilfe. Eine Untersuchung des Milken Institute zeigt derweil, dass die Mortalitätsrate bestimmter Gruppen bereits auf einem höheren Niveau liegt als in manchen Entwicklungsländern.
Das Abaya-Verbot, das seit diesem Monat an Frankreichs öffentlichen Schulen gilt, hat eine intensive Debatte im Land ausgelöst. Eine Abaya ist ein fuß- bis bodenlanges, hochgeschlossenes, langärmeliges Überkleid, das von muslimischen Frauen vor allem im Nahen Osten und in Nordafrika getragen wird. Das Verbot wird von einigen als Angriff auf die Religionsfreiheit eingestuft. Andere sehen darin eine Verteidigung der Laizität, der republikanischen Werte und der Gleichberechtigung der Geschlechter.
Als Konsequenz von Vertuschung und Schweigen in Bezug auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige durch Kirchenangestellte und Prominente soll die Meldung solcher Verbrechen bald zur Pflicht werden. Ein Verstoß gegen diese Berichtspflicht wird dann zur strafbaren Handlung. Da die Verpflichtung auch durch gebeichteten Missbrauch ausgelöst würde, wandte sich ein anglikanischer Bischofsrat nun an die Regierung, um eine Ausnahme für die Beichte zu erwirken. Als Grund wird, unter anderem, die Sorge um beichtende Missbrauchsüberlebende angegeben.