Wolfgang Putz

Artikel des Autoren

Freiverantwortlichkeit nur mit Beratung?

Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.