Bundesgerichtshof

Gita Neumann und Dr. Christoph Turowski im Gespräch

Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Differenzierung und mehr Klarheit

In einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil geht es dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs um die Frage: Wann ist die ärztliche Mitwirkung beim Suizid eines psychisch kranken Menschen strafbar? Im Prozess gegen den als Freitodbegleiter tätigen Arzt Christoph Turowski zeigte sich: Verurteilung nur aufgrund festgestelltem Verlust der Freiverantwortlichkeit einer Suizidwilligen und Freispruch im Zweifelsfall.

Wegweisendes oder ambivalentes "Insulin-Urteil"?

Ein selten tragischer Fall "aktiver" Sterbehilfe: Einem schwer chronisch kranken Mann hatte auf sein Verlangen hin die Ehefrau eine tödliche Dosis Insulin gespritzt. Welche Reaktionen gibt es aus der säkularen Szene, vor allem aber aus dem Bundestag, nachdem ihre ursprüngliche Verurteilung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben wurde?

Ambivalentes BGH-Urteil zur Suizidhilfe

Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs könnte über den Fall hinaus eine Grenzverschiebung bedeuten: Der BGH sprach eine zunächst verurteilte Frau frei, obwohl sie ihrem chronisch schwerkranken Mann eine tödliche Insulindosis gespritzt hatte. Zuvor hatte dieser eigenständig sämtliche im Haus verfügbaren Tabletten eingenommen, um sein Leben zu beenden. Der Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes, Erwin Kress, sieht in dem Grundsatzurteil des BGH ein "zweischneidiges Schwert", da es einerseits das Selbstbestimmungsrecht stärke, andererseits aber "Beihilfemissbrauch" Vorschub leisten könnte.

„Logisches Urteil!“ mit Rechtsunsicherheiten

KARLSRUHE. (hpd/dgpd/hu) Der Bundesgerichtshof hat in dem Revisionsverfahren gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz entscheiden: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben begrüßt das Urteil, die Humanistische Union mahnt darüberhinaus aber weitere gesetzliche Klarstellungen an.

Freispruch für Wolfgang Putz erwartet

BERLIN. (hvd/hpd) Morgen wird der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil zur strafrechtlichen Erlaubtheit von Sterbehilfe verkünden. Es bietet die Chance, die dramatischen Streitfälle am Bett von Schwerkranken und Sterbenden erheblich zu reduzieren.