Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Differenzierung und mehr Klarheit
In einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil geht es dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs um die Frage: Wann ist die ärztliche Mitwirkung beim Suizid eines psychisch kranken Menschen strafbar? Im Prozess gegen den als Freitodbegleiter tätigen Arzt Christoph Turowski zeigte sich: Verurteilung nur aufgrund festgestelltem Verlust der Freiverantwortlichkeit einer Suizidwilligen und Freispruch im Zweifelsfall.