Gefängnisstrafen für Suizidhelfer können keinen Bestand haben
Die Kirchenlobby hat es geschafft, mit dem Verbot sog. organisierter Suizidhilfe der Mehrheit Andersdenkender eine schwere Niederlage zuzufügen. Aber im Verfassungsbeschwerde-Verfahren dagegen werden jetzt auch Schriftsätze aus weltlicher und humanistischer Sicht berücksichtigt.