FRIEDBERG. (hpd) Walter Otte hat bereits am 14.3.2015 im hpd überzeugend erläutert, warum die neuerliche Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein fatales Signal darstellt. Das BVerfG gibt darin nämlich bei der Güterabwägung zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerinnen und der weltanschaulichen Neutralität des Staats dem persönlichen Grundrecht den grundsätzlichen Vorzug.