Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Erste Antragsteller bereits verstorben

Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.

Krankenhaus

Künstliche Lebensverlängerung war rechtswidrig

Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.

Sterbefasten – eine Form des selbstbestimmten Sterbens?

Experten aus Medizin, Medizinethik und Rechtswissenschaft diskutierten vergangenen Mittwoch in Köln über das Sterbefasten als Form selbstbestimmten Sterbens. Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion stieß auf reges Interesse: der 200 Plätze fassende Veranstaltungsraum war fast vollständig besetzt.

Dr. Matthias Thöns

"Sterbende haben keinen Rechtsschutz"

Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.

Dieter Birnbacher

Prof. Dieter Birnbacher ist neuer Präsident der DGHS

Als neuen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. wählten die Delegierten der DGHS bei ihrer am Wochenende in Berlin abgehaltenen Delegiertenversammlung Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Die Neubesetzung der obersten Funktion des Vereins war nötig geworden, da die bisherige Präsidentin Elke Baezner nach insgesamt acht Jahren nicht noch einmal kandidierte.

Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben

BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.