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15. 02.

Humanistisches Forum Köln: Wem gehört der Bauch?

Informationsveranstaltung mit Diskussion über die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch - Veranstaltung in Köln

Schon seit Monaten diskutiert die Große Koalition über das umstrittene sogenannte "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219a. Ausgelöst wurde die Debatte durch das Verfahren der Ärztin Kristina Hänel, die wegen unerlaubter "Werbung" verurteilt worden war. Mittlerweile steht das Gesamtkonzept der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 – 219b StGB) auf dem Spiel!

In dem jetzt vorgestellten Reformentwurf dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine weiterführenden Informationen zum Eingriff anbieten. Der sogenannte Kompromissvorschlag zur Änderung von § 219a StGB verbessert die Situation von Ärzt(inn)en, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren somit in keiner Weise und löste bereits bundesweite Proteste aus.

Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche betrifft nicht nur Frauen, die gewollt oder ungewollt schwanger werden können. Ob und inwieweit eine Gesellschaft Menschen, die schwanger werden können, auch die Möglichkeit gibt, sich für einen sicheren Abbruch einer Schwangerschaft (ohne Zwangsberatung für die Betroffenen und Informationsverbot für ÄrztInnen) zu entscheiden, ist ein Indikator dafür, wie liberal eine Gesellschaft ist, wie viel Selbstbestimmung sie Menschen zuspricht, welche Lebensentwürfe sie unterstützt.

Informationen und Diskussion über §§ 218 und 219a (Leitung: Constanze Cremer (gbs Köln))