Praxis der Suizidhilfe
Vortrag in Magdeburg
Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Recht auf Suizidhilfe bekräftigt hatte, interessieren sich immer mehr Menschen für Informationen, welche Voraussetzungen sie für einen solchen Weg des selbstbestimmten Sterbens erfüllen müssten.
Ärztinnen und Ärzte sowie Vereine stehen als Freitodbegleiter den Sterbewilligen bei. Welche Erfahrungen machen Helfende im Umgang mit anfragenden Schwerstkranken? Sind die Beratungsangebote ausreichend oder drohen Gefahren? Und besteht überhaupt ein gesetzlicher Regelungsbedarf für hilfswillige Mediziner? Wie hilft die DGHS bei entsprechenden Anfragen? All das behandelt derVortrag von Dr. med. Matthias Bernau (Arnstadt).