Wer Beamtin oder Beamter werden will, muss „die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. So sagt es Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes. Engagiert sich eine Person innerhalb einer Organisation, deren Ziele ganz anders gelagert sind, nämlich eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia zu errichten, so passt dieses Engagement so gar nicht zu den für Beamte geltenden Vorgaben. Eine solche Person kann daher nicht Beamtin oder Beamter werden. Eben dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 30. Juli 2026 (Aktenzeichen Az. 12 K 8295/25).
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Immer wieder traurig, was
Immer wieder traurig, was fundamentalistisches Gedankenschlecht bewirken kann... Hilft da Aufklärung?
Der Beitrag stellt
Der Beitrag stellt dankenswerterweise die Verbindung zwischen Koranverteilungen und der Radikalisierung deutscher Konvertiten her. Da wird die islamische Szene nicht lange auf sich warten lassen. So, wie das islamverharmlosende Kunstwort "Islamismus" erfunden und dankbar aufgegriffen wurde, so wie die "Islamophobie" (vermutlich als Reaktion auf Homophobie) erfunden und dankbar aufgegriffen wurde, wird sich demnächst noch der "Koranismus" hinzugesellen, um klar zumachen, dass nicht der Koran beim Verteilen das Problem darstellt, sondern der Koranismus, wenn also jemand den Koran falsch liest. Und die Begründung wird sein: "Unsere Aktion hieß 'Lies!' und nicht 'Lies falsch!'. Wir ham damit nix zu tun!" Wie überhaupt nicht die Religion schuld an Religionskriegen ist, sondern Religionismus. Auch hetzen keine Imame auf, sondern Imamisten, und Muslime kämpfen nicht im Heiligen Krieg, sondern Muslimisten, die sich zum Gebet im radikalen Moscheeismus treffen - z.B. bei den Iranisten, den Saudi Arabisten, Jemenisten, etc.isten...