Pornodarstellerin durfte entlassen werden

Die evangelische Kirche durfte zu Recht eine Erzieherin wegen ihrer Mitwirkung an Erotikfilmen entlassen. 

Das entschied gestern das Arbeitsgericht in Augsburg. Mit ihren pornografischen Aktivitäten hätte sich die Erzieherin "in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt" befand das Gericht.

Allerdings machte das Gericht die fristlose Entlassung unwirksam und wandelte sie in eine ordentliche Kündigung um.