Anhörung im Gesundheitsausschuss

Patientenverfügungen sorgen erneut für Diskussion

Das Gesetz zur Verbesserungen der Palliativ- und Hospizversorgung war am vergangenen Montag Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus, der v.a. im Sozialgesetzbucn (SGB) V und XI geregelt ist. Bereits im Juni hatte das Parlament in Erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten, der 200 Millionen Euro zusätzlich vorsieht, unter anderem für die bessere Finanzierung von Hospizen, Hospizdiensten und der Allgemeinen Palliativversorgung. Für die PflegeheimbewohnerInnen, die als Verlierer der Reform gelten können, soll es als neue Leistung lediglich eine krankenkassenfinanzierte Beratung zur "Versorgungsplanung" geben. Die anwesenden Fachleute regten zahlreiche Nachbesserungen an. Das zwischen den Bundestagsfraktionen prinzipiell unumstrittene Gesetz soll 2016 in Kraft treten.

Zur Anhörung und Stellungnahme war auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) eingeladen...