Landtag vor Abstimmung

Lockerung bei "Stillen Feiertagen"

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Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

KIEL. (hpd) Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an "stillen Feiertagen" in Schleswig-Holstein soll gelockert werden. Dies beantragen Abgeordnete von fünf der sechs im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien.

Nach dem Antrag soll das Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen (z.B. Theater, Oper, Kabarett, Literaturlesungen, Musikkonzerte) künftig nur noch am Karfreitag bis in die Nacht (von 2 Uhr bis um 2 Uhr des Folgetags) gelten, am Volkstrauertag hingegen auf 6–15 Uhr und am Totensonntag auf 6–17 Uhr begrenzt werden. Diese Zeiten gelten im Nachbarland Hamburg bereits heute. Zudem soll das Verbot von Versammlungen aufgehoben werden. 

Nach einem Gegenantrag des Abgeordneten Peter Eichstädt (SPD)sollen Veranstaltungen an Volkstrauertag und Totensonntag hingegen bis 20 Uhr verboten und das Verbot von Versammlungen bestehen bleiben. 

Hintergrund ist eine Gesetzesinitiative der Piraten aus dem Jahr 2013.

Der Landtag entscheidet im Januar 2016 über den Antrag, wobei die Abgeordneten in dieser Gewissensfrage nach ihrer persönlichen Überzeugung individuell abstimmen werden.

Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) sagte dazu: "Seit Einführung des Veranstaltungsverbots an 'stillen' Feiertagen vor 80 Jahren haben sich die Lebensgewohnheiten und Einstellungen der Schleswig-Holsteiner deutlich verändert. Immer mehr Menschen meinen, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, zu entscheiden, wie man Feiertage begeht, wann und wie man trauern oder entschleunigen möchte. Eine Angleichung an unser Nachbarland Hamburg ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und gibt das kulturelle Leben gegenüber dem heutigen Gesetz an zusätzlichen 20 Stunden im Jahr frei."