Katholische Kirche in New York

Über 2 Millionen US-Dollar für Lobbyarbeit gegen Reform der Gesetzgebung zum Kindesmissbrauch

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Über 2,1 Millionen US-Dollar investierte die katholische Kirche von New York in Lobbyarbeit gegen eine Reform der Gesetzgebung zum Kindesmissbrauch
Koffer voll Geld

BERLIN. (hpd) Nach Recherchen der Zeitung "New York Daily News" hat die katholische Kirche im US-amerikanischen Bundesstaat New York einflussreiche Lobby-Firmen engagiert, um ein Gesetz zu verhindern, das es Opfern von Kindesmissbrauch erleichtern würde, eine Entschädigung zu erhalten.

Laut New York Daily News zahlte die Bischofskonferenz des Staates New York von 2007 bis 2015 mehr als 2,1 Millionen US-Dollar an die Firmen Wilson Elser Moskowitz Edelman & Dicker, Patricia Lynch & Associates, Hank Sheinkopf und Mark Behan Communications, um Lobbyarbeit gegen den Child Victims Act zu betreiben, der eine Reform der Gesetzgebung zum Kindesmissbrauch im Bundesstaat New York anstrebt.

Der Child Victims Act sieht eine Neugestaltung der zeitlichen Begrenzung für die Verfolgung von Missbrauchsfällen vor. Derzeit ist es Erwachsenen, die als Kind missbraucht wurden, im Bundesstaat New York nach ihrem 23. Geburtstag nicht mehr möglich, gegen die Täter im Zivilverfahren Klage zu erheben und so eine Entschädigung zu erhalten. Darüber hinaus sieht der Child Victims Act für Opfer, die nach der gegenwärtigen Rechtslage keine Klage mehr einreichen können, die Möglichkeit vor, binnen einer Frist von einem Jahr ihren Fall vor ein Zivilgericht zu bringen. Die von der Kirche bezahlte Lobbyarbeit richtete sich vor allem gegen diese Einjahresfrist, die es auch Opfern älterer Missbrauchsfälle ermöglichen würde, Ansprüche geltend zu machen.   

In einer E-Mail an die New York Daily News nahm der Sprecher der Bischofskonferenz, Dennis Poust, Stellung zu den Vorgängen:

"Die katholische Bischofskonferenz betreibt in vielen Bereichen Lobbyarbeit. Von der Sterbehilfe (…) bis zur Strafrechtsreform", schrieb Poust und betonte, dass die Lobby-Aktivitäten der Bischofskonferenz vollkommen gesetzeskonform seien und wie verlangt gegenüber der staatlichen Joint Commission on Public Ethics offengelegt würden. "Darüber hinaus geben wir keinen weiteren Kommentar ab."