Eine Satire aus der Stadt des Verfassungsgerichtes

Die Verhüllungskrise

KARLSRUHE. (hpd) Das Verfassungsgericht hat doch noch eingelenkt. Die Zustände in unserem kleinen Land waren letztlich allen über den verhüllten Kopf gewachsen. Das öffentliche Leben ähnelte Friedhofsbegegnungen; man nahm sich gegenseitig nicht zur Kenntnis – wie sollte man auch, da die visuelle Kommunikation vollständig zusammengebrochen war.

Was war geschehen?

Vor wenigen Jahren hatte eine konservative Partei die absolute Mehrheit im Landesparlament erobert. Im Wahlkampf hatte sie versprochen, den muslimischen Mitbürgern das Verhüllen des Gesichts per Gesetz zu verbieten. Als der Gesetzesvorschlag schon kurz nach der Wahl vorgelegt werden sollte, wurde die neue Regierung darauf hingewiesen, dass das Gesetz geschlechtsneutral zu formulieren sei. Dementsprechend lautete der entscheidende Paragraph: “Die Verhüllung des Gesichtes ist jedermann und jederfrau sowie Personen anderer Geschlechter außer bei gesundheitlichen Gründen oder zum Schutz bei Unfällen verboten.”

Damit sollte Verhüllung z.B. zum Schutz gegen Ansteckung oder die Helmpflicht im Verkehr oder bestimmten Berufsgruppen weiterhin erlaubt bleiben. Die Polizei sollte ermächtigt werden, auf der sofortigen Entfernung von Gesichtsschleiern zu bestehen und ein Strafgeld zu erheben.

Die Bevölkerung unseres Landes war über diese Frage gespalten. Die einen betonten, das Zeigen des Gesichtes sei selbstverständliches Wesensmerkmal einer offenen Gesellschaft und konstitutiv für gleichberechtigte Kommunikation; schließlich habe die gesichtsverschleierte Person einen unfairen Vorteil, weil sie den Gesprächspartner oder auch Fremde viel besser verstehe und einschätzen könne als derjenige, der nur auf ein Tuch schaue.

Andere und insbesondere die muslimischen Verbände protestierten scharf; es gehe um religiöse Werte und damit um Religionsfreiheit, die ein konstitutives, friedensstiftendes Element unserer Landesverfassung sei. Man verwies auch auf verschiedene Schwierigkeiten, die Frankreich und Belgien bei entsprechenden Gesetzen hätten, diesen mit verhältnismäßigen Mitteln Geltung zu verschaffen. So landete das Gesetz 2017 vor dem Verfassungsgericht unseres Landes und wurde dort als der Religionsfreiheit widersprechend für unwirksam erklärt.

Das ärgerte nun wieder viele, die keiner Religion zugestehen wollten, über der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen, zumal die Verhüllung von Frauengesichtern nicht als Glaubenskern des Islam anzusehen sei. Schließlich handle es sich um eine Form der Frauen-Diskriminierung, die nur in kleinen Teilen der muslimischen Welt praktiziert werde, also eher ethnisch-kulturell zu werten sei als religiös.

Empört wiesen Liberale auch darauf hin, dass es auch ein Stück Homophobie sei, wenn dem weiblichen Gesicht eine sexuell stimulierende Wirkung auf Männer zugeschrieben werde, die sittlich zu unterdrücken sei. Schließlich wirke ein männliches Gesicht in gleicher Weise auf homosexuelle Männer. In einer Gesellschaft, die alle Formen der Sexualität als gleichwertig akzeptiere, könne eine nur für Frauen erlaubte oder gar gebotene Gesichtsverhüllung darum nicht akzeptiert werden. Wahrscheinlich war es diese Argumentation, die in kreativ linken Kreisen unter Künstlern und Kabarettisten die Idee reifen ließ, die nun in letzter Instanz zu einer neuen Befassung des Verfassungsgerichtes führte.

Man schloss messerscharf, dass die Erlaubnis zur Gesichtsverhüllung ein allgemeines Recht sein müsse. Eine Beschränkung auf Muslimas und Motorradfahrer dürfe es nicht geben. So begann die Verhülle-Dein-Gesicht-Kampagne erst im Kleinen und schwoll immer stärker an. Demonstranten zogen mit allen möglichen Gesichtsmasken und –tüchern unkenntlich gemacht durch die Straßen mit Spruchbändern und Rufen wie: “VauDeGe - Verhülle Dein Gesicht! – Gleiches Recht für alle. Für faire Kommunikation.”

Was fast karnevalistisch begann, breitete sich aus. Junge Leute gingen mit Strumpfmasken in die Klassen und Hörsäle, Sekretärinnen erschienen mit venezianischen Masken bei der Arbeit, Verkäufer blickten ihre Kunden durch Sehschlitz an, so dass diese nicht wussten, ob es sich nicht vielleicht um eine Verkäuferin handelte.

In den Zeitungen standen zunächst Kuriositäten unter Vermischtes. Da hatte doch ein Witzbold eine vollverschleierte Muslima erst bedient, nachdem er sich eine ähnliche Verhüllung über den Kopf gezogen hatte. Die Kundin fand das gar nicht lustig und rief in breitestem Dialekt unserer Region nach dem Geschäftsführer. Der konnte sich die Klage kaum anhören, weil die anderen Kunden im Laden in so lautes und ansteckendes Gelächter ausbrachen, dass die Klägerin wütend den Laden verließ.

An vielen anderen Stellen reagierten die Menschen verstört auf die neue Mode gesichtsloser Mitbürger. Händler klagten über steigende Ladendiebstähle und die Polizei meldete, dass sie die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht mehr gewährleisten könne, wenn niemand mehr identifizierbar sei.

Politiker zeigten sich nur kurze Zeit amüsiert über die neue Massenverhüllung, mahnten aber bald, den Unfug doch zu lassen. Das aber reizte noch mehr Mitbürger zum Mitmachen, denn ihnen ging es nicht um Unfug, sondern um die Durchsetzung fairer offener Kommunikation im öffentlichen Raum, wo jede Person ihr Gesicht zu zeigen hätte.

Gut, dass die Bewegung im Spätherbst 2017 ihre volle Kraft entfaltete; im Hochsommer hätte vielleicht die Hitze den Spaß an der Gesichtsverhüllung verdorben. So aber nahm die Beteiligung dermaßen zu, dass allmählich Politiker wahrnahmen, dass auch diese Verhüllten Wähler waren, die sie nächstens wieder brauchen würden. Bedeutungsschwer mahnten nun die Politiker, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und natürlich auch die der Bürgerinnen. So schlug die Stimmung in den Medien und dem öffentlichen Diskurs ziemlich schnell um.

Schon hörte man vereinzelt Kritik am Verfassungsgericht. Der hochgeachtete Präsident wandte sich an sein Volk und erinnerte an den hohen Wert der Freiheit sowie die Bedeutung der Religionsfreiheit. Seine wie immer ausgewogene sowohl-als-auch-Rede speiste neue Wellen von kabarettistischen Kommentaren. Berichtenswert der Kompromissvorschlag der Bischöfe, man solle die in der Tat schmalen Augenschlitze der muslimischen Gesichtsverhüllung doch noch einmal am runden Tisch mit den muslimischen Verbänden hinsichtlich der Weite verhandeln. Es sei doch für die faire Kommunikation viel gewonnen, wenn man z.B. ein Zucken oder Hochziehen der Augenbrauen sehen könne.

Für die parlamentarische Opposition öffnete sich so ein Fenster zur Kritik: man habe es schon immer gesagt. Die Regierung habe das Volk betrogen, als sie einen diletantisch begründeten Gesetzentwurf am Verfassungsgericht habe zerschellen lassen. Die Forderung des Volkes nach fairer Diskussion unterstütze man umso mehr, als es auch die Regierung an fairer Diskussion fehlen lasse. Man werde daher bei der nächsten Parlamentssitzung geschlossen mit verhüllten Gesichtern kommen und auch dort “Gleiches Recht für alle” durchsetzen.

Der Regierungssprecher versuchte zwar zu witzeln, die Opposition kenne sowieso keiner; da könne sie die Verhüllung auch sein lassen. Aber die allseits beliebte Landesmutter erkannte doch die Gefahr und erntete großen Beifall mit den klassischen Worten “Wir schaffen das … ab”. Sie versprach einen neuen Antrag beim Verfassungsgericht und lud die Opposition und die Sprecher der Verhüllungskampagne ein, den neuen Verbotsantrag für Gesichtsverhüllung gemeinsam auszuarbeiten.

Das war der Durchbruch. Das Verfassungsgericht revidierte am 1. April 2018 seine frühere Entscheidung. Nun haben alle Bürger und Bürgerinnen im öffentlichen Raum (ihr) Gesicht zu zeigen.