Sterbehilfedebatte

Ärztekammer-Präsidenten präsentieren sich geschlossen

BERLIN. (hpd/dghs) Dass die Beihilfe zum Suizid “keine ärztliche Aufgabe” sei, betonte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery bei einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit allen 17 Landesärztekammerpräsidenten und -Präsidentinnen in Berlin durchführte.

Für diese Pressekonferenz wurde die gleichzeitig stattfindende Vorstandssitzung unterbrochen. Für nötig habe man eine solche Erklärung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte zur Rolle des Arztes bei der Sterbebegleitung und -hilfe gehalten.

Bei der Pressekonferenz in Berlin am 12. Dezember 2014 betonte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Montgomery, der soeben als Kammerpräsident in Hamburg bestätigt worden war, dass der “Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung” aus dem Jahr 2011 immer noch volle Gültigkeit hätten. Die Diskussion habe sich im Verlauf des Jahres 2014 verändert. War es anfangs nur um die Vereine gegangen, ginge es mittlerweile um die Rolle des Arztes in der Sterbebegleitung. Er wolle bekräftigen, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei.

“Wir brauchen den ärztlich assistierten Suizid nicht.” Gefragt, wer, wenn nicht der Arzt eine (vom Patienten erwünschte) Assistenz beim Freitod vornehmen solle, sagte: Montgomery: “Von mir aus soll es der Klempner oder wer auch immer machen, aber von den Ärzten gibt es keine klinisch saubere Suizidassistenz.” Das sei nicht ihre Aufgabe. Es gebe bei den Landesärztekammern keinen “Flickenteppich” in den jeweiligen Berufsordnungen zur Frage von Sterbehilfe, zwar unterschiedliche Formulierungen, aber keine unterschiedlichen Haltungen.

Gefragt wurde von den Journalisten, was denn passiere, wenn ein Arzt unter Verdacht eines Tötungsdelikts gerät. Es würde dem Verdacht nachgegangen. Wenn der Arzt gut belegen könne, dass er nur zur Symptomlinderung usf. gehandelt hat, habe er nichts zu befürchten. Es würde fälschlich in der öffentlichen Debatte gesagt, den Ärzten drohe Approbationsentzug, das sei noch nie vorgekommen. Das schärfste Schwert der Kammer sei “der Antrag auf Entzug der Approbation”.

Mit den Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle sowie der palliativen Sedierung könnten die Ärzte in ausreichendem Maße ihren sterbenden Patienten bestehen. Dazu werde es künftig noch mehr Fortbildungsangebote geben.

 


Pressemitteilung der DGHS