Sterbehilfedebatte

Die "Assisted Dying" Debatte in Großbritannien

LONDON. (hpd) Während in Deutschland die Debatte um einen ärztlich assistierten Suizid immer noch in vollem Gange und mit offenem Ausgang ist, nimmt die Debatte auch in Großbritannien wieder neuen Schwung auf. Auch hier gab es mehrere Versuche die Gesetzeslage bezüglich der Sterbebegleitung zu ändern, doch bisher scheiterten alle Anläufe.

Die Befürwortung innerhalb der Bevölkerung ist ähnlich hoch wie in Deutschland. Nach einer Umfrage von YouGov unterstützen 76 Prozent aller Erwachsenen in England und Wales die Assisted Dying Bill.

Seit 2006 gab es mehrere Anläufe die Gesetzeslage zu ändern, zuletzt 2010 in Schottland durch die, ebenfalls gescheiterte, End of Life Choices Bill.

Wie sieht nun zunächst die gesetzliche Lage aus in Großbritannien? Laut dem Suicide Act von 1961 ist es in England und Wales eine Straftat, wenn man einen Selbstmord oder Selbstmordversuch fördert oder unterstützt. Jeder, der dies tut, muss mit einer Haftstrafe von bis zu 14 Jahren rechnen. Das Gesetz in Nordirland ist fast identisch. In Schottland gibt es keine spezifischen Gesetze zum assistierten Selbstmord, dies schafft eine gewisse Unsicherheit da theoretisch jemand wegen Totschlags strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Am 18.Juli 2014 hat der Assisted Dying Gesetztesentwurf von Lord Charles Falconer, das Second Reading im House of Lords überstanden. Hierbei hatten fast 130 Mitglieder des Oberhauses Redezeit beantragt, die Debatte selbst dauerte fast 10 Stunden. Die Abstimmung über Falconers Gesetzesvorschlag ging äußerst knapp aus und somit steht dieser nun vor der zeitlich noch nicht festgelegten Committee Stage.

Lord Falconers Entwurf sieht vor, es Ärzten zu ermöglichen dem Patienten eine tödliche Dosis zu verschreiben, nachdem dieser fachlich beurteilt und untersucht wurde und nur noch 6 Monate zu leben hat.

Am 1.Oktober 2014 verstarb die ‘Right-to-die’-Befürworterin Jean Davies mit 86 Jahren. Nach eigenen Angaben musste Davies diesen alternativlosen, furchtbaren Weg des Sterbefastens wählen, da dies der einzige legale Weg ist, welcher der Staat ihr gewährt. Eine Reise in die Schweiz lehnte sie ab, da sie in ihrem eigenen Bett sterben wollte und alle anderen Wege verwehrte ihr der Staat. Sie hatte keine unheilbare Krankheit, aber altersbedingt mehrere gesundheitliche Konditionen, die ihr das Leben schwerer machten.

Davies selbst hat 1997 ein Buch mit dem Titel “Choice in dying. Facts about voluntary euthanasia” veröffentlicht und sich ihr Leben lang insbesondere für die “Right-to-die”-Kampagne eingesetzt).

Laut der Britischen Humanistischen Vereinigung (BHA) gibt es sehr viele Fehlinformationen und regelrechte Panikmacherei bei diesem Thema. Die römisch-katholische Kirche ist traditionell die größte Opposition bei dem assistierten Suizid, aber es war die breite religiöse Lobby, größtenteils geführt von den Bischöfen der Kirche von England in dem House of Lords, welche die bisherigen Versuche blockiert hat ein humanes und ethisches Recht für assistiertes Sterben einzurichten. Insgesamt lassen sich also durchaus Ähnlichkeiten zwischen der britischen und deutschen Debatte erkennen.