Gesundheit

Dr. Erika Preisig, Basel

Sterbehelferin entkommt Gefängnisstrafe nur knapp

Wer bisher meinte, in der Schweiz sei hinsichtlich ärztlicher Suizidhilfe alles klar, sieht sich getäuscht. Die Ärztin Dr. Erika Preisig (61), Gründerin des dortigen Suizidhilfevereinigung Lifecircle / Eternal Spirit, der sich auch viele Deutsche angeschlossen haben, sah sich vor Gericht schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Urteil wurde vor wenigen Tagen verkündet.

Frankreich kippt Homöopathie-Erstattung

Schluss mit dem süßen Nichts aus der Solidarkasse: Wie die französische Regierung jetzt bekannt gab, kippt das Land die Erstattung von homöopathischen Mitteln durch die Krankenversicherung. Während die Krankenkassen derzeit noch 30 Prozent der Kosten übernehmen, sinkt der erstattete Anteil ab Anfang nächsten Jahres auf 15 Prozent, 2021 ist dann ganz Schluss mit den Globuli als Kassenleistung.

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Darf der Begriff "Selbstmord" noch verwendet werden?

Für die Entscheidung, das eigene Leben aus freien Stücken zu beenden, sind in der deutschen Sprache verschiedene Begriffe gebräuchlich: Selbsttötung, Suizid oder Selbstmord. Warum "Selbstmord" zur Umschreibung einer eigenverantwortlichen Selbsttötung jedoch kein geeigneter Begriff ist, erläutert Ludwig A. Minelli.

Todesstaub durch Uran-Munition

Greta Thunbergs "Fridays for Future" und der YouTuber Rezo schärften in den vergangenen Wochen das Interesse für den menschengemachten Klimawandel. Kaum beachtet dagegen werden die erheblichen toxischen und damit umweltschädigenden Folgen der Kriege in den letzten 30 Jahren. Insbesondere die Verwendung von Uran-Munition wird kaum noch thematisiert.

Dr. Verena Weyer und Dr. Bettina Gaber

Der Kampf gegen Paragraf 219a wird weitergehen

Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.