Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.
Einige Mitglieder und Unterzeichner der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" haben heute einen Offenen Brief an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek (MdA) sowie an den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt (B90/Die Grünen), veröffentlicht. Der Offene Brief (der ebenfalls bündnisgrünen Unterzeichner) fordert von den beiden Politikern, ihre Bemühungen zur Abschaffung bzw. Aufweichung des Berliner Neutralitätsgesetzes einzustellen. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief ungekürzt.
Am heutigen Dienstag, den 29. Mai 2018, stellen in Karlsruhe acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report 2018 der Öffentlichkeit vor – wie seit 1997 jährlich um den Verfassungstag herum. In 45 Beiträgen werden Grundrechtsverletzungen und -gefährdungen des vergangenen Jahres geschildert – sowie einige wenige Verbesserungen.
Das bayerische Kabinett unter Neu-Ministerpräsident Markus Söder hat beschlossen, in den Eingangsbereichen aller staatlichen Gebäude in Bayern Kreuze aufhängen zu lassen. Dies widerspricht ganz offensichtlich dem Grundsatz (Art. 4 GG), dass sich der Staat in religiös-weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten hat.
Am 3. Mai 2018 teilte die Deutsche Welle mit, dass dem iranischen Politologen Sadegh Zibakalam der diesjährige Freedom of Speech Award verliehen werden soll. Gegen diese Verleihung haben sich mehr als 300 Exil-Iraner mit einem Offenen Brief an die Deutsche Welle gewandt. Zu den Erstunterzeichnern gehört auch Mina Ahadi.
Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" wird heute (Dienstag) und Mittwoch in Erfurt gegen die Pläne der Landeshauptstadt demonstrieren, wonach der Katholikentag 2024 einen Zuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro erhalten soll.
Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" stellt wegen des Verdachts der Untreue Strafanzeige gegen die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung der Sparkasse Münsterland-Ost, insbesondere gegen Markus Lewe, stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkassenstiftung und zugleich Oberbürgermeister der Stadt Münster.
Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" kritisiert die ungeprüfte Übernahme von Behauptungen der Katholikentagsveranstalter und widerlegt zwei verbreitete Kirchentagslügen.
Heute hat das Berliner Landesarbeitsgericht über den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule entschieden. Dabei bestätigte das Gericht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist.
Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" soll vom Katholikentag ferngehalten werden. Gegen die Entscheidung der Polizei wurde ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster beantragt.